Hamburg. Islamisches Zentrum verliert vor Gericht mit Klage zu Verfassungsschutzbericht – bekommt aber auch in Teilen recht.

Der Hamburger Verfassungsschutz darf das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) als Organisation des Islamismus einstufen. Einzelne der Aussagen zum IZH im Verfassungsschutzbericht 2019 seien zwar rechtswidrig, erklärte das Verwaltungsgericht der Hansestadt am Freitag auf eine Klage des Zentrums hin. Die Aussage, dass es sich um eine extremistische Organisation des Islamismus handle, die verfassungsfeindliche Ziele verfolge, sei rechtlich aber nicht zu beanstanden.

Bei den beanstandeten Aussagen gehe es unter anderem um Einzelaspekte des Lebenslaufs des IZH-Leiters und das Bereitstellen finanzieller Mittel für die Verbreitung der iranischen „Revolutionsidee“, hieß es weiter. Diese dürfen nicht weiter veröffentlicht werden.

Klage verloren: Hamburgs Verfassungsschutz darf IZH als „islamistisch“ einstufen

Die Hamburger Innenbehörde und das Landesamt für Verfassungsschutz teilten mit, dass der Verfassungsschutz die entsprechenden Passagen nach Prüfung der noch ausstehenden Urteilsbegründung anpassen werde. Die Beobachtung und Berichterstattung über das IZH werde aber konsequent fortgesetzt. „Das Urteil zeigt, dass unser Verfassungsschutz im Kampf gegen den religiösen Extremismus gute Arbeit leistet“, erklärte Innensenator Andy Grote (SPD).

Das IZH gilt als einer der wichtigsten Außenposten der iranischen Regierung in Deutschland und ist Trägerverein der Imam-Ali-Moschee. Der Verfassungsschutz beobachtet es bereits seit Jahren. Über eine Schließung des Zentrums wird seit Monaten politisch diskutiert, der Bundestag stimmte im November für die Prüfung eines Verbots.