Hamburg. Nicht nur am Bahnhof darf kein Alkohol mitgeführt werden, sondern auch in umliegenden Straßen. Welche Regeln wo gelten.

Um das Alkoholverbot am Hauptbahnhof in Hamburg und Umgebung in St. Georg durchzusetzen, versucht es die Polizei Hamburg bislang mit Dialog. „In den ersten Wochen seit der Einführung der Verordnung wurden seitens der Streifen verstärkt Aufklärungsgespräche mit Reisenden, Passanten und Menschen aus der Trinkerszene geführt“, sagte ein Sprecher der Innenbehörde.

Vereinzelt seien Verstöße gegen das Alkoholverbot, das seit Anfang April gilt, registriert worden. Laut Verordnung wird in solchen Fällen ein Bußgeld von 40 Euro fällig, im Wiederholungsfall von 200 Euro.

Hauptbahnhof Hamburg: Alkoholverbot gilt auch auf umliegenden Plätzen

Die Polizei habe jedoch erst mal nur Flyer verteilt und über das Verbot im Bahnhof sowie auf dem Hachmann- und Heidi-Kabel-Platz informiert. „Das persönliche Gespräch führt hierbei in der Regel umgehend zur Einsicht“, so der Sprecher.

Hintergrund der Aktion: Seit dem 2. April dürfen alkoholische Getränke auf dem Heidi-Kabel- und dem Hachmannplatz weder mitgeführt noch konsumiert werden. Das Verbot gilt auch auf einem schmalen Streifen an der Südseite des Hauptbahnhofs am Steintordamm. Auf der West- und Nordseite, also dem zur City gewandten Bereich, darf allerdings weiter Alkohol getrunken werden.

Die Polizei Hamburg kontrolliert die Einhaltung des Alkoholverbots am Hauptbahnhof Hamburg. Dabei setzen die Beamten auf das direkte Gespräch, weniger auf Sanktionen.
Die Polizei Hamburg kontrolliert die Einhaltung des Alkoholverbots am Hauptbahnhof Hamburg. Dabei setzen die Beamten auf das direkte Gespräch, weniger auf Sanktionen. © dpa | picture alliance

Die Deutsche Bahn schloss sich der Maßnahme an und untersagte den Konsum auch im Bahnhof selbst. Ausgenommen von der Neuregelung ist die Gastronomie im Bahnhofsgebäude. Erlaubt ist auch weiterhin, seinen Einkauf von Bier oder Wein in der Bahn zu transportieren. Nur Dosen oder Flaschen zum sofortigen Verzehr dürfen nicht mitgenommen werden.

Kriminalität: Viele Straftaten am Bahnhof passieren unter Alkoholeinfluss

Innensenator Andy Grote (SPD) hatte das Verbot damit begründet, dass ein erheblicher Anteil der Straftaten am Hauptbahnhof unter Alkoholeinfluss verübt werde. Der Hauptbahnhof wird täglich von mehr als 500.000 Reisenden frequentiert. Er ist zugleich ein Brennpunkt der Kriminalität und Treffpunkt von Trinkern und Obdachlosen. Unweit des Bahnhofs liegt die Drogeneinrichtung Drob Inn, wo harte Drogen legal konsumiert werden können. Bereits seit Oktober vergangenen Jahres gilt in dem Bereich auch ein Waffenverbot.

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Neben dem Alkoholverbot verstärkte der Senat die Hilfsangebote für Alkoholkranke und Drogensüchtige. Sogenannte Sozialraumläufer sollen Hilfsbedürftige ansprechen. Das Projekt sei optimal gestartet, hatte die Sozialbehörde in einer ersten Bilanz vor wenigen Tagen erklärt. Nach Angaben des Sicherheitsdienstes, der die rund 20 Sozialraumläufer stellt, wurden bis Mitte Mai rund 1000 Hilfeleistungen protokolliert.

Hauptbahnhof Hamburg: Sozialarbeiter in roten Jacken sind im Einsatz

Die an ihren roten Jacken mit der Rückenaufschrift „Sozial, sicher, vor Ort“ erkennbaren Sozialraumläufer sind in Dreierteams täglich zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr im Einsatz. Sie sollen hilfsbedürftige Menschen über Hilfsangebote informieren und gegebenenfalls auf Regelverstöße hinweisen.