Hamburg. Nach seinem Auftritt bei einer Sitzung im November 2023, wird der Innensenator jetzt verklagt. Die AfD fühlt sich von dem SPD-Mann attackiert.
Im Dezember 2023 hatte die AfD bereits angekündigt, ihn zu verklagen – in einer am Montagmittag (6. Mai) veröffentlichten Pressemitteilung der Partei heißt es jetzt: „Die AfD-Fraktion klagt vor dem Verfassungsgericht in einem Organstreitverfahren gegen Innensenator Andy Grote (SPD) wegen Verletzung des Neutralitätsgebots.“
Hintergrund ist die Bürgerschaftssitzung vom 8. November des vergangenen Jahres. Während die AfD im Dezember eine Abendblatt-Nachfrage, was Grote bei der Veranstaltung gesagt haben soll, noch unbeantwortet ließ, wird er nun von der AfD wörtlich zitiert. Der Pressemitteilung zufolge hatte Grote in der Aktuellen Stunde zum Nahostkonflikt gesagt: „Die Relativierung des Nationalsozialismus und des Holocaust gehören zur Grunderzählung der AfD. Und deshalb verwahren sich die Vertreterinnen und Vertreter des Judentums in Deutschland zu Recht gegen jede durchsichtige und instrumentelle Solidarität der AfD.“
AfD zieht gegen Innensenator Andy Grote vor Hamburger Gericht
Die AfD betrachtet diese Aussagen als „ungeheuerlich“ und fühlt sich attackiert sowie mit Unwahrheiten konfrontiert. Besonders schwerwiegend sei die Unterstellung der Relativierung des Holocaust, bei der es sich laut Gesetz um eine Straftat handelt. Der Vorwurf: Innensenator Grote verletzte mit etwaigen Aussagen das „Recht auf Chancengleichheit“ der AfD und der zugehörigen Abgeordneten.
„Die AfD-Fraktion Hamburg bezieht seit vielen Jahren immer wieder klare Stellung gegen Antisemitismus und für Israel und jüdische Belange“, heißt es in der Pressemitteilung. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Alexander Wolf spricht von „undemokratischem“ Handeln. Innensenator Grote relativiere damit die Taten des Nationalsozialismus. Sollte die AfD vor dem Verfassungsgericht Recht bekommen, sei für Wolf der „Rücktritt von Grote unausweichlich.“
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Wie das Abendblatt bereits im Dezember letzten Jahres berichtete, hatte sich der Innensenator auf ein tagesaktuelles Ereignis bezogen. Damals hatte der Verfassungsschutz nach Thüringen auch die AfD in Sachsen-Anhalt als rechtsextremistisch eingestuft.