Hamburg. Jeder Sechste hat schon Briefwahl beantragt. Wie das geht, was man zu Wahlen besonders in Bezirken wissen muss, wann es Ergebnisse gibt.
- Bezirks- und Europawahl – das müssen Wählerinnen und Wähler wissen
- Zehn Stimmen bei den Hamburger Bezirkswahlen
- Jeder Sechste hat schon die Briefwahl beantragt
Noch ist es mehr als eine Woche hin, bis am 9. Juni in Hamburg die neuen Bezirksversammlungen und das Europaparlament gewählt werden. Doch mehr als 268.500 Wahlberechtigte haben bereits ihre Briefwahlunterlagen beantragt, wie die Geschäftsstelle des Hamburger Landeswahlleiters mitteilte. Das sind 18,9 Prozent aller Wahlberechtigten für die Europawahl und damit jeder Sechste. Wenn am 9. Juni Europa- und Bezirkswahlen in Hamburg sind, werden mehrere zehntausend Menschen ihre Stimme bereits abgegeben haben.
Im Vergleich zu den Wahlen 2019 sind bereits deutlich mehr Briefwahlunterlagen ausgegeben worden. Zum gleichen Zeitpunkt hatten sich vor fünf Jahren knapp 192.000 Menschen und damit 17,8 Prozent die Wahlunterlagen per Post zuschicken lassen. 2019 waren bis einen Tag vor der Wahl 304.255 Briefwahlunterlagen zur Europawahl und 305.670 zur Bezirkswahl herausgegeben worden. Die Wahlunterlagen zur Briefwahl können seit Ende April mit der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Das geht online bis zum 4. Juni oder analog per Post oder in den Wahldienststellen der Bezirksämter.
Zehn Stimmen pro Wähler – so funktioniert die Bezirkswahl in Hamburg
Das Abendblatt hat die wichtigsten Informationen zu Europa- und Bezirkswahlen, die terminlich bereits zum dritten Mal gekoppelt sind, zusammengestellt. Wichtig: Bei den Wahlen zu den Bezirksversammlungen hat jeder Bürger zehn Stimmen.
Wer ist wahlberechtigt?
Erstmals kann an beiden Wahlen teilnehmen, wer am 9. Juni das 16. Lebensjahr vollendet hat. Bislang galt das nur für die Wahlen auf Bezirksebene. Darüber hinaus dürfen an den Europawahlen alle Deutschen und EU-Bürger teilnehmen, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten, also seit dem 9. März 2024, in Deutschland oder den EU-Mitgliedstaaten ihren Wohnsitz haben oder sich gewöhnlich dort aufhalten. An den Bezirkswahlen dürfen alle Deutschen und EU-Bürger und -Bürgerinnen teilnehmen, die seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Hamburg haben oder sich gewöhnlich hier aufhalten.
Wie viele Wahlberechtigte gibt es?
Nach Abzug der Daten aus dem Melderegister sind 1.422.787 Hamburgerinnen und Hamburger zu den Bezirkswahlen stimmberechtigt. Bei den Europawahlen dürfen 1.320.583 Menschen ihre Stimme abgeben. Die Differenz ergibt sich daraus, dass nicht deutsche EU-Bürger und -Bürgerinnen hier nur an der Wahl teilnehmen dürfen, wenn sie dies beantragt haben. Viele EU-Bürger entscheiden sich erfahrungsgemäß für eine Stimmabgabe in ihrem Heimatland. Die Zahl der Wahlberechtigten kann sich bis zum Wahltag noch geringfügig ändern aufgrund von Todesfällen, Wegzügen oder Anträgen zur Beteiligung an der Europawahl durch im Ausland lebende Deutsche.
Ab wann werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt?
Bis Sonnabend, 18. Mai, wurden 1.425.294 Wahlbenachrichtigungen versandt. Bestellt wurden 1,59 Millionen Stimmzettel für die Bezirksversammlungswahlen. Die Wahlunterlagen zur Europawahl werden zentral in einer Druckerei in Nordrhein-Westfalen erstellt und dann nach Hamburg geliefert.
Wie kann ich Briefwahl beantragen?
Der Online-Dienst für den Briefwahlantrag ist über die Adresse www.hamburg.de/briefwahl erreichbar. Die 15 Wahldienststellen in den sieben Bezirksämtern sind je nach Größe des Bezirks in weiteren Stadtteilen geöffnet: von Montag bis Donnerstag, 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 14 Uhr. Für die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen in der Wahldienststelle ist der gültige Personalausweis oder Reisepass erforderlich und nach Möglichkeit der ausgefüllte Briefwahlantrag. Schriftlich kann die Briefwahl per Vordruck aus der Wahlbenachrichtigung oder per E-Mail an die Wahldienststelle (z. B.: briefwahl@hamburg-mitte.hamburg.de) beantragt werden.
Kann ich schon jetzt wählen?
Seit dem 30. April ist dies in den 15 Wahldienststellen möglich, weil sie direkt mit dem Wahlberechtigtenverzeichnis verknüpft sind. Statt sich die Briefwahlunterlagen zuschicken zu lassen, was drei bis vier Tage nach Antragstellung dauern kann, ist also die Wahl nach Aushändigung der Stimmzettel vor Ort möglich. Außer in den Bezirksämtern gibt es Wahldienststellen in Billstedt, Wilhelmsburg, Osdorf, Lokstedt, Bramfeld, Alstertal, Rahlstedt sowie Süderelbe. Die Adressen sind über www.hamburg.de/briefwahl recherchierbar.
Wer stellt sich zur Bezirksversammlungswahl?
Zugelassen sind insgesamt 15 Parteien, Wählervereinigungen und Einzelkandidaten und -kandidatinnen. Darunter sind die sechs in der Bürgerschaft vertretenen Parteien SPD, Grüne, CDU, Linke, AfD und FDP. Die Wählerinnen und Wähler erhalten ein umfangreiches Wahlheft, das je nach Bezirk und Wahlkreis zwischen 16 und 24 Seiten umfasst, weil bis zu 60 Wahlkreiskandidaten pro Partei aufgeführt werden können. Es gibt 61 verschiedene Stimmzettel: für die 54 Wahlkreislisten sowie die sieben Bezirkslisten. Insgesamt müssen Stimmzettel mit einem Gewicht von rund 120 Tonnen gedruckt werden.
Wie werden die Bezirksversammlungen gewählt?
Wie bei der Bürgerschaftswahl hat jeder Wähler und jede Wählerin insgesamt zehn Stimmen: fünf Wahlkreisstimmen und fünf Stimmen für die Wahl der Bezirkslisten. Die Stimmen können auf eine Partei, Wählervereinigung oder Person gehäuft oder auf mehrere verteilt werden (Kumulieren und Panaschieren). In den Wahlkreisen wird nur über die Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien, Wählervereinigungen bzw. die Einzelkandidaten abgestimmt. Für die Bezirksversammlungen gilt die Dreiprozenthürde, bei der Bürgerschaftswahl sind es fünf Prozent. Ausgenommen sind Einzelkandidaten, die nur in den Wahlkreisen antreten. In den Bezirken Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Harburg werden jeweils 51 Abgeordnete gewählt. In Bergedorf sind es 45 und in Wandsbek 57 Abgeordnete.
Wer stellt sich zur Europawahl?
Der Bundeswahlausschuss hat 35 Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen zugelassen, von denen in Hamburg 34 Gruppierungen antreten. Der Stimmzettel ist 80 Zentimeter lang. Fast immer handelt es sich um gemeinsame Listen für alle Bundesländer, was auch die Auszählung erheblich vereinfacht. Es gibt lediglich eine Ausnahme: Die CSU tritt nur in Bayern an, die CDU in den 15 anderen Ländern jeweils mit einer eigenen Landesliste.
Wie wird das Europaparlament gewählt?
Das Wahlsystem ist denkbar einfach: jeder und jede Wahlberechtigte eine Stimme.
Wo wird am 9. Juni gewählt?
Am 9. Juni werden 1269 Urnenwahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. Die meisten Wahllokale sind in Schulen oder anderen öffentlichen Einrichtungen untergebracht. Der Wahlvorstand, seine Stellvertretung und in der Regel sechs Beisitzer zählen am Wahlabend nur die Stimmen für die Europawahl aus. Erst am Montag, 10. Juni, folgt die Auszählung der Bezirkswahlstimmen. Darüber hinaus gibt es bis zu 700 Briefwahlauszählstellen.