Hamburg. Ein 49-Jähriger steht vor Gericht. Er soll den Unfall verursacht und keinen Führerschein gehabt haben. Das Urteil überraschte.

Sie wollten zu einer Eisdiele. Doch plötzlich befanden sich die beiden Senioren auf dem Weg ins Krankenhaus. Die 84 Jahre alte Frau und ihr zwei Jahre älterer Mann waren in der Innenstadt von Hamburg von einem Auto erfasst worden. Der Fahrer des Wagens hatte die beiden Hamburger offenbar übersehen, als er in die Mönckebergstraße abgebogen war.

Wegen dieses Unfalls vom 11. August 2021 musste sich jetzt ein 49-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten. „Plötzlich kam ein kleiner Lastwagen um die Ecke. Und dann hat er uns umgefahren“, erzählte Anna D. (alle Namen geändert) im Prozess als Zeugin über die Ereignisse, bei der die Seniorin und ihr Ehemann schwer verletzt worden waren. Der Wagen sei „ohne abzubremsen“ auf sie zugefahren und habe sie und ihren Mann „umgefahren“. Nach der Kollision lag die damals 84-Jährige schwer verletzt unter dem Fahrzeug. Unter anderem hatte sie einen Wirbelbruch erlitten. Ihr Mann trug neben weiteren Verletzungen ein Schädel-Hirn-Trauma davon.

Prozess Hamburg: Senioren wurden bei Unfall an Mönckebergstraße schwer verletzt

In dem Prozess wurde dem Angeklagten Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung sowie Unfallflucht zur Last gelegt. Laut Staatsanwaltschaft war der 49-Jährige an jenem Augustmorgen am Steuer eines Kleinlasters von der Bergstraße in die Mönckebergstraße abgebogen und hatte den älteren Herrn und dessen Frau, die am Gehstock unterwegs war, mit seinem Fahrzeug touchiert. Der Angeklagte habe damals keinen Führerschein der Klasse B besessen, hieß es in der Anklage. Er habe zudem, obwohl er den Unfall bemerkt habe, sich vom Unglücksort entfernt, warf ihm die Staatsanwaltschaft vor.

Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen. Für ihn gab sein Verteidiger eine Erklärung ab. Tenor: Mit dem 49-Jährigen werde der Falsche wegen der damaligen Ereignisse beschuldigt. Der Hamburger habe den weißen Kastenwagen zwar für seine Firma, ein kleines Transportunternehmen, angemietet. Allerdings seien mehrere Angestellte damals für Touren in der Innenstadt zuständig gewesen.

Unfall in Hamburg: Wer der Fahrer des Wagens war, konnte nicht ermittelt werden

Wenig Wert habe auch die Aussage von Zeugen, die angeblich den 49-Jährigen als Fahrer wiedererkannt hätten. Denn bei der sogenannten Wahllichtbildvorlage – also wenn Zeugen von der Polizei Fotos von mehreren Menschen gezeigt werden, um mögliche Verdächtige zu ermitteln – habe es Mängel gegeben.

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Zwar hatte sich eine junge Frau, die durch einen Knall auf das Geschehen aufmerksam geworden war, das Kennzeichen des Unfallfahrzeugs gemerkt, aber dies nur unvollständig. Auch Beschreibungen, wie der Fahrer ausgesehen habe, führten nicht dazu, dass der Angeklagte mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit als Fahrer identifiziert werden konnte. Deshalb erging jetzt im Prozess ein Freispruch.

Der damals verletzte 86-Jährige hat das Urteil nicht mehr miterlebt. Er ist mittlerweile verstorben. Die seinerzeit vom Auto erfasste 84 Jahre alte Hamburgerin kam, nachdem sie wegen ihrer Fraktur sowie einer ausgerenkten Schulter mehrere Wochen im Krankenhaus behandelt worden war, wieder nach Hause in ihre Wohnung. Noch schränkten sie die Schmerzen in ihrer Schulter ein wenig ein, erzählte die Seniorin im Prozess. Aber sie komme trotzdem immer noch ganz gut allein zurecht, sagte sie tapfer.