Hamburg. Der Angeklagte soll das Opfer unter anderem mit einer Machete bedroht und vergewaltigt haben. Was ihm im Fall einer Verurteilung droht.

Die Frau muss Todesängste ausgestanden haben. Viele Stunden in der Gewalt eines Mannes, misshandelt, vergewaltigt und dazu die Androhung von Gewalt – mit einer Massivität, die Züge von Folter hat: Die Hamburgerin hat wohl ein Martyrium durchlitten.

Das legt zumindest die Anklage nahe, die einen 31-Jährigen jetzt in einem Prozess vor das Landgericht Hamburg gebracht hat. Im Prozess wird Musa B. (alle Namen geändert) unter anderem Vergewaltigung und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Opfer der Gewalttaten war demnach die frühere Lebensgefährtin von Musa B. Der 31-Jährige soll sie unter anderem mehrfach sexuell missbraucht, mit einer Machete bedroht und gegen ihren Willen in einer Wohnung festgehalten haben. Das Motiv liegt wohl in der früheren Beziehung der beiden begründet: Die 21-Jährige hatte sich kurz, bevor es zu den Quälereien gekommen sein soll, von dem Mann getrennt.

Prozess Hamburg: Angeklagter soll frühere Lebensgefährtin misshandelt haben

Mit ruhiger Stimme nennt der Angeklagte afghanischer Herkunft zum Prozessauftakt seine Personalien. Über seine beiden Verteidigerinnen kündigt der kräftig gebaute Mann mit Dreitagebart an, dass er zu der Anklage Stellung nehmen wolle. Ihr Mandant werde die Tatvorwürfe bestreiten, sagt eine seiner Anwältinnen. Zudem werde man einen Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen, weil die Vorwürfe den höchstpersönlichen Lebensbereich des Angeklagten berührten.

Den Ermittlungen zufolge hat Sonja R., nachdem sie sich von Musa B. getrennt hatte, noch einem Treffen zugestimmt. Was danach geschehen sei, stellt die Anklage so dar: Bei dieser Begegnung am Abend des 26. August vergangenen Jahres in Wilhelmshaven bedroht der Mann seine frühere Lebensgefährtin mit einem Messer und hält ihr die Waffe an den Hals. Gleichzeitig zieht er die junge Frau in sein Auto und drängt sie auf die Rückbank. Ein Bekannter von ihm sitzt am Steuer und fährt den Wagen nach Hamburg. Während der Tour zeigt Musa B. dem Opfer erneut demonstrativ das Messer, beißt darüber hinaus seiner Ex-Freundin in den Arm und drückt ihr mit einem Finger in das linke Auge, bis dieses zu bluten beginnt und sie kaum noch sehen kann.

Das Opfer habe die Quälereien aus Angst über sich ergehen lassen, heißt es

Nun geht es in die frühere Wohnung des Angeklagten an der Elbchaussee in Blankenese. Dort versetzt Musa B. den Ermittlungen zufolge dem Opfer mehrere Schläge. Ferner gibt der Mann, der der 21-Jährigen körperlich deutlich überlegen ist, der verängstigen Frau zu verstehen, dass Fluchtversuche zwecklos sind. Sie muss sich ausziehen und aufs Bett knien. Dann habe der 31-Jährige seine frühere Lebensgefährtin über Stunden mehrfach vergewaltigt. Dies habe sie aus Angst über sich ergehen lassen und sich nicht gewehrt, heißt es in der Anklage weiter.

Darüber hinaus hat Musa B. seine frühere Freundin offenbar gezielt in Todesangst versetzt. Laut Staatsanwaltschaft kündigt der Mann seinem Opfer an, er werde es mit einer Machete angreifen und wolle es umbringen. Dies solle auf eine besonders quälende Weise geschehen: In der Anklage heißt es, der 31-Jährige habe gesagt, er werde Sonja R. kopfüber und an den Füßen aufhängen, ihr die Gliedmaßen abschneiden sowie heißes Wasser über sie gießen.

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Und die Tortur ging offenbar immer weiter. Nun soll Musa B. auf die junge Frau mit einem zu einer Schlaufe gedrehten Gürtel eingeschlagen haben, bis sie blutete. Dann habe er das Opfer so stark gewürgt, dass ihm schwindelig wurde und es nicht mehr verstand, was er sagte, und eine ganze Weile brauchte, um wieder klar denken zu können. Das Martyrium endete demnach, als es der Frau gelang, Kontakt zu ihrer Familie aufzunehmen. Ihr Vater habe daraufhin die Polizei verständigt. Die 21-Jährige wurde befreit.

Prozess Hamburg: Dem Angeklagten droht Haftstrafe und vielleicht Sicherungsverwahrung

Musa B. sitzt in Untersuchungshaft. Ihm droht im Fall einer Verurteilung eine mehrjährige Freiheitsstrafe. So sieht das Gesetz beispielsweise für Vergewaltigung eine Gefängnisstrafe von mindestens zwei Jahren vor. Maximal wären 15 Jahre Haft möglich. Weil er bereits wegen Gewaltdelikten vorbestraft ist, könnte dem Angeklagten neben einer Freiheitsstrafe außerdem die Sicherungsverwahrung drohen. Diese wird unter besonderen Voraussetzungen ausgesprochen – etwa, wenn ein Täter als besonders gefährlich gilt. Die Sicherungsverwahrung schließt sich zeitlich an das Verbüßen einer Freiheitsstrafe an.

Für den Prozess hat die Große Strafkammer des Landgerichts vorerst 20 Verhandlungstage anberaumt. Ein Urteil könnte demnach Ende Mai gesprochen werden.