Hamburg. Täter und Opfer waren einander auf St. Pauli zufällig über den Weg gelaufen. Gericht schätzt Angeklagten als weiterhin gefährlich ein.

Der Mann lag schon am Boden. Niedergestreckt durch zwei Faustschläge. Doch auch jetzt hörte sein Kontrahent nicht auf, den 25-Jährigen zu traktieren. Er tat es mit äußerster Wucht. Mehrfach trat der 33-Jährigen dem anderen Mann gegen den Kopf, teilweise aus dem Sprung heraus. Erst als andere dazwischengingen, ließ der Täter von dem Opfer ab.

Am Dienstag nun erging im Prozess vor dem Landgericht das Urteil gegen den Mann, der den 25-Jährigen schwer verletzt hatte. Der Beschuldigte wurde vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen, gleichzeitig seine Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. Außerdem muss der 33-Jährige an das Opfer 3000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Hamburger habe „erkannt, dass er das Opfer möglicherweise tödlich verletzten könnte“, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. „Bei Tritten gegen den Kopf ist klar“, dass die Tat zum Tod führen könne.

Prozess Hamburg: 33-Jähriger leidet an einer wahnhaften Störung

Laut Überzeugung des Gerichts leidet der 33-Jährige an einer wahnhaften Störung, sehr wahrscheinlich an einer paranoiden Schizophrenie. Ein psychiatrischer Gutachter hatte den Beschuldigten exploriert und festgestellt, dass dieser psychisch erkrankt ist. Zudem bestehe die Gefahr, dass der Hamburger erneut gewalttätig werden und andere verletzen, unter Umständen sogar deren Leben gefährden könnte.

Weil wegen seiner psychischen Erkrankung die Steuerungsfähigkeit und damit auch die Schuldfähigkeit des 33-Jährigen zumindest erheblich eingeschränkt, möglicherweise sogar ausgeschlossen war, konnte der Mann nicht schuldig gesprochen werden. Um aber Gefahren für mögliche weitere Opfer abzuwenden, soll er jetzt in die geschlossene Psychiatrie. „Sie sind krank und müssen behandelt werden“, sagte die Vorsitzende an die Adresse des Angeklagten. Geschehe dies nicht, bestehe ein „hohes Risiko“ für weitere Gewalttaten. Diese Aggressionen könnten sich auch gegen „vollkommen unbeteiligte Personen“ richten.

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Der Angeklagte und das spätere Opfer waren einander am 20. Mai vergangenen Jahres in einer Kneipe auf St. Pauli begegnet. Dort gerieten sie in Streit, danach trennten sich zunächst ihre Wege. Es war wohl Zufall, dass sich die beiden Männer wenige Stunden später einander erneut über den Weg gelaufen sind.

Gerichtsmedizinerin: Hing vom Zufall ab, dass Opfer nicht schwerer verletzt wurde

Dabei kam es zunächst zu den Faustschlägen und dann zu den Tritten gegen den Kopf des Opfers. Zeugen kamen hinzu und drängten den Aggressor vom Opfer weg.

Der 25-Jährige trug Hämatome und Platzwunden davon, litt eigenen Angaben zufolge wochenlang unter Kopfschmerzen. Laut einer Gerichtsmedizinerin, die den Fall untersucht hatte, hing es allein vom Zufall ab, dass die Misshandlungen gegen den Kopf keine schweren Folgen für das Opfer hatten.