Hamburg. 33 Jahre alter Hamburger steht wegen versuchten Totschlags vor Gericht. Seine psychische Verfassung könnte entscheidend werden.

Was war da los? Woher kommt diese Wut? Man fragt unwillkürlich, wieso dieser Streit so eskaliert ist. Zwei Männer diskutieren, es kommt zu einem Wortgefecht, dann wird die Auseinandersetzung handfest. Und schließlich tritt einer dem anderen immer wieder gegen den Kopf, mit „sprungartigen Bewegungen“.

So heißt es zumindest in der Anklage, die jetzt einen 33-Jährigen vor das Schwurgericht gebracht hat. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hamburger in dem Prozess vor dem Landgericht versuchten Totschlag sowie gefährliche Körperverletzung vor. Den Ermittlungen zufolge gerieten Tim W. (Name geändert) sowie das spätere Opfer am 20. Mai vergangenen Jahres zunächst in einer Kneipe in Streit.

Prozess Hamburg: 33-Jähriger wegen versuchten Totschlags angeklagt

Später sollen sie sich – wohl zufällig – wiedergetroffen und erneut aneinandergeraten sein. Im Zuge dieser Auseinandersetzung soll Tim W. seinen 26 Jahre alten Kontrahenten mit einem Faustschlag zu Boden gebracht haben, wo der Verletzte regungslos liegen blieb, so die Anklage. Nun habe W. mehrfach gegen den Kopf des anderen getreten, teilweise wie im Sprung.

Der 33-Jährige soll erst dann von dem am Boden liegenden Mann abgelassen haben, als andere Personen ihn an weiteren Tritten hinderten. Legt man zugrunde, wie massiv der Hamburger den anderen Mann traktiert haben soll, waren die Verletzungen offenbar noch vergleichsweise gering. Laut Anklage trug der Geschädigte ein Hämatom, eine Verletzung am Ohr sowie länger anhaltende Kopfschmerzen davon.

Mann gegen Kopf getreten: Angeklagter schuldunfähig?

Bei Tim W. stellt sich die Frage, inwieweit er für die Tat, wenn sie ihm denn nachgewiesen wird, verantwortlich wäre. Seit einigen Tagen ist der 33-Jährige in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Zu der psychischen Verfassung des Hamburgers sowie zu seiner Schuldfähigkeit wird im Prozess ein Sachverständiger Stellung nehmen.

Sollte eine psychische Erkrankung oder andere erhebliche psychische Einschränkungen vorliegen, könnte dies bedeuten, dass Tim W. vermindert schuldfähig ist oder seine Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit sogar ausgehoben gewesen wäre. In diesem Fall wäre es möglich, dass eine Unterbringung angeordnet werden könnte.

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Für den nächsten Verhandlungstag kündigte die Verteidigerin des Angeklagten an, dass es eine Einlassung geben werde. Zunächst sind insgesamt sieben Verhandlungstage bis Mitte Februar terminiert.