Hamburg. Steuerzahlerbund kritisiert „Verschwendung“ und spricht von „Skandal“: Zweijährige Verspätung sorge für hohe Kosten. Behörde kontert.

„Das ist einfach nur ein Skandal!“ Mit diesen deutlichen Worten hat die Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Hamburg, Petra Ackmann, kritisiert, dass der Umzug der Staatsanwaltschaft in neue Gebäude noch immer nicht vollzogen wurde. „Das macht einen sprachlos: Die Justizbehörde zahlt fast sieben Millionen Euro Miete für nichts!“, ergänzt Ackmann.

Seit Längerem ist ein Umzug der Hamburger Staatsanwaltschaft, der zweitgrößten Staatsanwaltschaft Deutschlands, in das Michaelisquartier, ein Gebäudekomplex gegenüber dem Michel an der Ludwig-Erhard-Straße, vorgesehen. Nach den ersten Planungen hatte es geheißen, dieser Umzug könne im zweiten Quartal 2022 erfolgen. Nun soll er laut Justizbehörde in diesem Frühjahr starten.

Staatsanwaltschaft Hamburg: Noch kein konkreter Umzugstermin?

Dass es immer noch keinen konkreten Zeitpunkt für den Umzug gebe, nennt Ackmann einen „Skandal“. „Wie bereits bekannt und von uns im Schwarzbuch kritisiert, zahlt die Stadt seit dem 1. September 2022 eine ,Nutzungsausfallentschädigung‘ in Höhe von monatlich 392.533,08 Euro“, rechnet die Steuerzahlerbund-Vorsitzende vor. „Bis Februar 2024 kamen so bereits fast 6,7 Millionen Euro zusammen.“ Diese Zahlung sei so hoch wie die im Mietvertrag vereinbarte monatliche Bruttomiete – „also praktisch die Summe, die auch bei einem tatsächlich vollzogenen Umzug fällig gewesen wäre“.

„Noch schlimmer“ sei, so Ackmann, dass der Umzug, der laut Pressestelle der Hamburger Justizbehörde „sukzessive in mehreren Tranchen geplant werden muss, ab dem kommenden Frühjahr starten wird“. Dies bedeute, dass die Hamburger Steuerzahler weiterhin jeden Monat dafür aufkommen müssten, „dass es offensichtlich der Justizbehörde nicht möglich ist, einen Umzug vernünftig zu planen“, moniert Ackmann. Parallel zahle die Stadt weiterhin Miete für die aktuell tatsächlich genutzten Gebäude. Der Mietvertrag sei laut Justizbehörde bereits im Dezember 2019 unterschrieben worden. „Wie viel Zeit braucht man denn bitte in Hamburgs Behörden“, fragt Ackmann, „um einen Umzug zu planen und durchzuführen?“

Justizbehörde: „Es gibt eine Nutzung. Das ist keine Steuergeldverschwendung“

Demgegenüber betont die Justizbehörde, dass es „unseriös und sachlich falsch wäre, dieses Projekt als Steuergeldverschwendung hinzustellen“, wie eine Behördensprecherin sagte. Vielmehr sei der Umbauzeitraum, also die Einbringung und Erprobung der justizspezifischen Maßnahmen, „auch eine Nutzung“.

Von Bedeutung sei, so die Justizbehörde, dass das Michaelisquartier, vorher ein herkömmliches Bürogebäude, künftig als spezieller Sonderbau genutzt werde, mit besonderem Bedarf an technischen Voraussetzungen sowie notwendigen sicherheitsrelevanten Vorkehrungen. Und: Der Umzug betreffe mehr als 600 Menschen.

Kein Bürogebäude, sondern ein spezieller Sonderbau

Es sei „unerlässlich, dass unsere Staatsanwaltschaften die besten Voraussetzungen haben, um ihre Arbeit so gut wie möglich ausführen zu können“, heißt es aus der Behörde. Die räumlichen, technischen und sicherheitsrelevanten Bedarfe erreichten eine Dimension, die in den „alten Gebäuden“ nicht leistbar wäre.

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Nach baulicher Fertigstellung sei zunächst ein technischer Probebetrieb und die Ausstattung der Mietflächen erforderlich, um daran anschließend die Umzüge durchzuführen. „Das geht selbstverständlich nicht von heute auf morgen“, betonte eine Behördensprecherin. Aktuell gehe man davon aus, dass der Umzug der acht Hauptabteilungen, der sukzessiv in mehreren Tranchen geplant werden müsse, in diesem Frühjahr starten werde. Hinzu komme, dass nicht nur die Hamburger Staatsanwaltschaft unterzubringen sei, sondern seit Sommer 2021 auch einen der fünf deutschen Dienstsitze der Europäischen Staatsanwaltschaft – „ein großer Erfolg für den Rechtsstandort Hamburg und ein Auftrag von besonderer Bedeutung für die gesamte Europäische Union“, so die Sprecherin.

Hamburger Staatsanwaltschaft: Für Justizbehörde ist Umzug „ein Vorgang von größter Wichtigkeit“

Noch seien die Baumaßnahmen nicht ganz abgeschlossen. Zurzeit würden von der Vermieterin noch Restarbeiten vorgenommen und offene Mängel beseitigt. Parallel dazu nehme die Justizbehörde eigene Baumaßnahmen zum Einbau der Sicherheitstechnik für die Staatsanwaltschaft vor.

Die Staatsanwaltschaft sei „ein wichtiger Grundpfeiler unseres funktionierenden Rechtsstaates“, betonte die Justizbehörde. Bürgerinnen und Bürger müssten sich darauf verlassen können, „dass dieser Rechtsstaat funktioniert. Dieser Umzug hat nicht nur einen Nutzen, er hat auch einen Wert. Man kann das teuer finden, aber er ist sicherlich keine Verschwendung, sondern ein Vorgang von größter Wichtigkeit und Notwendigkeit.“