Hamburg. Hamburgs Justizbehörde hätte schon im September ihr neues Gebäude beziehen sollen. Nun fallen Millionenkosten für leere Räume an.
Eigentlich hätte die Staatsanwaltschaft spätestens zum September des vergangenen Jahres in das Michaelisquartier gegenüber dem Michel einziehen sollen. Aufgrund von zusätzlichen Umbauten und Nachrüstungen unter anderem im Bereich Sicherungstechnik, die auf Wunsch der Staatsanwaltschaft und der Justizbehörde erfolgen, verzögert sich die Übernahme des Gebäudes.
Zwar muss die Stadt laut der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Richard Seelmaecker Miete erst mit dem Bezug des Michaelisquartiers zahlen. Aber der Eigentümer verlangt für die Zeit seit dem 1. September eine finanzielle Entschädigung für die entgangenen Mieteinnahmen.
„Die Nutzungsausfallentschädigung beträgt 392.533,08 Euro“, teilt der Senat nun auf eine entsprechende Seelmaecker-Frage mit. Monatlich, wohlgemerkt, so dass seit September Zahlungen in Höhe von fast zwei Millionen Euro aufgelaufen sind, ohne dass die Stadt einen Nutzen davon hätte.
„Hunderttausende Steuergelder zum Fenster hinausgeworfen“
„Nachdem der Senat noch vor drei Jahren vollmundig versprach, dass Doppelmieten im Zuge des Umzugs der Staatsanwaltschaft fast vollständig vermieden werden würden, stellt sich nun heraus, dass das Gegenteil der Fall ist“, sagt Seelmaecker.
„Hunderttausende an Steuergeldern werden zum Fenster hinausgeworfen. Die Dezernenten und Servicekräfte, die eigentlich in das Michaelisquartier umziehen sollten, müssen nun weiter in Büros ausharren, in denen sich die Akten auf Fensterbänken und Böden stapeln“, sagt der Justizpolitiker.
Schon jetzt sei zudem klar, dass der im Michaelisquartier vorgesehene Platz nicht ausreichen werde. „Es ist unverantwortlich, wie Justizsenatorin Anna Gallina mit ihren Mitarbeitern und dem Steuergeld umgeht“, so Seelmaecker.
Justizbehörde: Umzugstermin noch immer unklar
Wann die Umbauten abgeschlossen sind und der Umzug der Staatsanwaltschaft erfolgen kann, ist noch offen. Es gebe angesichts der erforderlichen Arbeiten „eine derzeit noch laufende Anpassung des Bauzeitenplans“, teilte der Senat Anfang November 2022 mit.
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Und weiter: „Der konkrete Übergabezeitpunkt wird daher erst zu einem späteren Zeitpunkt in einem weiteren Nachtrag zum Mietvertrag festgelegt werden.“ Insider gehen davon aus, dass der Umzug erst Ende des Jahres erfolgen kann.