Hamburg. 35-Jährige soll Lippen unterspritzt haben, obwohl sie dazu nicht qualifiziert war. Wie das Verfahren vor dem Landgericht endete.
Die Kundinnen setzten in die kosmetischen Behandlungen große Erwartungen. Sie vertrauten auf die Kenntnisse einer Fachkraft. Doch bei mehreren Frauen, die sich von Fatima R. (Name geändert) die Lippen mit Hyaluron unterspritzen ließen, war das Ergebnis bei Weitem nicht so, wie sie es sich gewünscht hätten. Missglückt sei der Eingriff gewesen, hieß es. Und einige Frauen erzählten, dass sie auch länger nach der Behandlung an Schmerzen gelitten hätten.
Um diese Geschehnisse aus dem Jahr 2020 geht es jetzt in einem Prozess in Hamburg. Der Angeklagten wird vorgeworfen, sie habe gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen. Bei einigen der insgesamt elf angeklagten Fälle habe sie sich zudem der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, so die Vorwürfe weiter. In einer ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht wurde die 35-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit Bewährung verurteilt. Weil Fatima R. dagegen in Berufung ging, kam es jetzt zu einem zweiten Prozess vor dem Landgericht.
Prozess Hamburg: Gab sich Angeklagte auf Instagram als Betreiberin eines Schönheitsstudios aus?
Im Einzelnen soll sich Fatima R. auf der Plattform Instagram als Betreiberin eines Schönheitsstudios ausgegeben und Kundinnen diverse Dienstleistungen wie Hautunterspritzungen und das Aufspritzen von Lippen angeboten haben. Dabei habe sie unter anderem bei einer Kundin eine Faltenunterspritzung an der Nase durchgeführt, woraufhin die Nase der Zeugin stark anschwoll und blau wurde.
Bei der weiteren Frau soll es nach dem Aufspritzen der Lippen zu Schmerzen gekommen sein. Ferner habe noch zwei Jahre nach der Behandlung die Lippe an einer Seite schief heruntergehangen. Eine Kundin soll Fatima R. sogar dann noch behandelt haben, nachdem bereits ihre Wohnung durchsucht und Spritzen beschlagnahmt worden waren.
Nach Behandlung mit Hyaluron: Kundinnen sollen unzufrieden gewesen sein
In ihrer ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht hatte die 35-Jährige beteuert, sie habe sich „niemals als Heilpraktikerin ausgegeben“. Sie habe allerdings einen Kursus zur Unterspritzung belegt. Zudem habe sie ihre Kundinnen stets über Risiken aufgeklärt.
Unterdessen hatte eine ihrer damaligen Kundinnen als Zeugin bekundet, sie habe von Fatima R. zwei Behandlungen erhalten, eine erste in einem Friseursalon, die zweite bei der Angeklagten zu Hause. Bei der eigentlichen Behandlung mit Hyaluron habe die 35-Jährige „so viel injiziert, dass sich das nicht abgebaut hat“, so die Zeugin damals. „Ich bin heute überhaupt nicht zufrieden.“ Sie habe lange Schmerzen gehabt und überlege, die Lippen operativ korrigieren zu lassen. „Ich möchte das wieder natürlich haben“, sagte die junge Hamburgerin. „Nicht so überdimensioniert.“ Mehrere Zeuginnen hatten zudem ausgesagt, dass die Angeklagte ihnen Zertifikate gezeigt und versichert habe, dass sie professionell arbeite.
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In dem Urteil des Amtsgerichts hatte die Richterin gesagt, sie gehe davon aus, dass es bei den angeklagten Behandlungen „nur die Spitze des Eisbergs war“.
Jetzt, in der Berufungsverhandlung, wird auf die konkreten Vorwürfe indes gar nicht mehr eingegangen. Vielmehr erinnert der Kammervorsitzende die Angeklagte daran, dass es weitere Verfahren gegen sie gebe, unter anderem wegen Betruges.
Angeklagter wird geraten, die Berufung gegen das Urteil zurückzunehmen
Hier wäre die Staatsanwaltschaft bereit, das Verfahren einzustellen, weil die weitere vorgeworfene Tat im Vergleich zu dem jetzt bestehenden Vorwurf unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung „nicht beträchtlich ins Gewicht“ falle. Voraussetzung für eine Einstellung sei aber, dass Fatima R. jetzt ihre Berufung zurücknehme, das Urteil von zwei Jahren mit Bewährung damit Bestand hätte.
Und so geschieht es dann auch. Fatima R. ist einverstanden, der Prozess zügig beendet.