Hamburg. Lokführer der GDL verlangen mehr Lohn und 35-Stunden-Woche. Gericht lässt Streik laufen. Was Fahrgäste jetzt wissen müssen.

Am Dienstagabend war nach einer Eilentscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts klar: Die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) startet das Jahr 2024 gleich mit einem fast dreitägigen Streik gegen die Deutsche Bahn – also deutlich länger als zuletzt.

Beginnen soll er in der Nacht zum Mittwoch um 2 Uhr, bis Freitagabend müssen nicht nur Fernreisende der Deutschen Bahn von und nach Hamburg mit Zugausfällen rechnen. Auch im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) sind dann erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Welche genau, will die S-Bahn Hamburg am Mittwochmorgen kommunizieren. Fest steht aber jetzt schon, dass der Streik nach S-Bahn-Angaben „zu massiven Einschränkungen“ führen werde. Wo möglich, sollten die Hamburgerinnen und Hamburger Busse und die U-Bahn benutzen.

Bahn-Streik: In Hamburg massive Beeinträchtigung des S-Bahn-Verkehrs erwartet

In Hamburg sind also unter anderem die S-Bahn und der Hauptbahnhof (550.000 Fahrgäste insgesamt pro Tag) betroffen, obwohl die GDL hier gar nicht die Mehrheit der gewerkschaftlich organisierten Lokführer vertritt. Die sind vor allem bei der EVG organisiert, der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, der Konkurrenz zur GDL.

Und so heißt es aus Kreisen der Deutschen Bahn, die zuletzt noch gegen die GDL juristisch vorging: „Das ist ein Machtkampf der Gewerkschaften, der auf dem Rücken der Fahrgäste ausgetragen wird.“ Offiziell erklärte der DB-Personalvorstand Martin Seiler: „Dieser Streik ist nicht nur absolut überflüssig, sondern wir halten ihn auch rechtlich für nicht zulässig.“ Die Bahn sei zu Kompromissen bereit. „Die GDL-Spitze hat überzogen, sie muss sich endlich besinnen.“

Deutsche Bahn wird bestreikt: Darum geht es

Hintergrund ist, dass die GDL mit einem Trick ihre Position in Tarifauseinandersetzungen und generell ausbauen will. Ob dieser Trick legal ist und funktioniert, müssen Juristen klären. Die Gewerkschaft um ihren bundesweit bekannten Vorsitzenden Claus Weselsky („Eine Abwehrschlacht, die ihresgleichen sucht“) hat eine eigene Leiharbeiterfirma als Genossenschaft gegründet. In der Zukunft sollen von dieser Genossenschaft selbst Lokführer an Eisenbahn-Unternehmen „ausgeliehen“ werden. Die Deutsche Bahn hat dagegen vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht eine Feststellungsklage eingereicht. Die Begründung lautet: Wenn die GDL das mache, verliere sie ihre Tariffähigkeit. Sie trete dann ja selbst als Arbeitgeber auf.

Im Tarifkonflikt hält die Deutsche Bahn die Lokführer-Forderungen nach einer kürzeren Arbeitszeit (38 auf 35 Stunden und Viertagewoche) für nicht durchführbar. Sie führt an: Es gebe schon heute einen Nachwuchsmangel. Und wenn die Arbeitszeit sinke, könne das Zugangebot nicht aufrechterhalten werden. Die Bahn hat elf Prozent mehr beim Gehalt angeboten. Die Lokführer hatten ein Plus von 555 Euro gefordert und eine steuerfreie Inflationsprämie.

S-Bahn Hamburg: Das ist der Notfahrplan für den Streik

Der Metronom soll weitgehend fahren, kann aber von Einschränkungen während der drei Streiktage ebenfalls betroffen sein. Erixx, AKN und die Flixtrains dürften ebenfalls einsatzfähig bleiben. Die S-Bahn in Hamburg bittet alle Fahrgäste, ihre aktuellen Verbindungen im Notfahrplan (alle 20 oder 30 Minuten ein Zug) auf der Internetseite oder in der DB Navigator App abzurufen.

Der Notfahrplan gilt auf diesen Strecken:

  • S1: Wedel–Blankenese
  • S1: Blankenese –Airport/Ohlsdorf–Poppenbüttel
  • S2: Altona–Aumühle
  • S3: Pinneberg–Neugraben
  • S5: Neugraben Stade

Bahn-Streik: Tickets, Sitzplätze und Zugbindung

Aufgrund des Streiks kommt die Deutsche Bahn den Reisenden entgegen. Dank einer „Sonderkulanz“ ist es möglich, bereits gelöste Fahrscheine für den Streikzeitraum auch zum späteren Zeitpunkt zu nutzen. Die Zugbindung ist aufgehoben, und der Fahrschein gilt sogar für eine andere Strecke, die zum gleichen Ziel führt. Wer dem Streikgeschehen ganz aus dem Weg gehen möchte, darf am Dienstag schon fahren, obwohl das Ticket eigentlich zwischen dem 10. und 12. Januar gültig ist, erklärt die DB. Auch hierbei gibt es keine Zugbindung. Sitzplatzreservierungen können Bahnkunden kostenlos stornieren. Wer auf Stress verzichten und seine Reise ganz bleiben lassen möchte, kann sich zudem den vollen Fahrpreis für das Ticket erstatten lassen.

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Komplizierter macht es die DB Reisenden, die aufgrund des Streiks statt eines Nahverkehrszuges (RE, RB, IRE oder S-Bahn) den Fernverkehr (IC, EC oder ICE) nutzen wollen. Sie müssen die dafür nötige Fahrkarte erst zahlen, bevor sie sich das Geld anschließend über das Servicecenter Fahrgastrechte wieder zurückholen können. Stark ermäßigte Tickets, zum Beispiel das 49-Euro-Ticket, Ländertickets oder das Quer-durchs-Land-Ticket, sind davon ausgenommen.

Fahrgastrechte bei der Deutschen Bahn: So setzt man sie durch

Sogar für Menschen, die mit einem internationalen Ticket durch mehrere Länder reisen, ist die Zugbindung aufgehoben. Die Reise kann zu einem späteren Zeitpunkt bis zum 19. Januar und sogar auf geänderter Strecke stattfinden – nur müssen dieselben Beförderer genutzt werden. Die DB empfiehlt trotzdem, sich im Reisezentrum eine Bescheinigung zum Nachweis im Ausland zu holen. Wichtig für reservierungspflichtige Züge, wie es sie im Fernverkehr in Frankreich, Italien oder Polen häufig gibt: Die Sitzplätze müssen zwingend neu gebucht und auch bezahlt werden. Hilfe gibt es an den DB-Verkaufsstellen und in den DB-Reisezentren.

Abgesehen von dieser Sonderkulanz gelten weiterhin die regulären Entschädigungen für verspätete Ankünfte der DB. Mit dem Fahrgastrechteformular können sich Reisende, die mindestens 60 Minuten zu spät ihr Ziel erreichen, Teile des Fahrpreises zurückholen. Fällt der Zug ganz aus, erstattet die Bahn den vollen Preis.

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Erstattungen, Stornierungen und Entschädigungen können DB-Kunden mit dem Fahrgastrechte-Formular beantragen. Bei den in der DB-Navigator-App hinterlegten Tickets lassen sich per Klick auf „Weitere Aktionen“ und „Auftrag bearbeiten“ die Schaltflächen „Entschädigung beantragen“ oder „Stornierung“ auswählen. Weitere Informationen finden Fahrgäste unter bahn.de/fahrgastrechte sowie der gesonderten Streik-Servicenummer 08000-996633.