Hamburg. Seit Februar müssen Einrichtungen für die Spielplatznutzung eine Erlaubnis beantragen. Das wird einem Träger nun zum Verhängnis.
Die kleinen Garderoben mit grasgrünen Jackenhaken sowie gelber, blauer und grüner Boxen zum Verstauen von Handschuhen oder Mützchen stehen schon. Auch das Klettergerüst – ein Schiff mit Segelmast und Steuer aus wetterfestem Holz – sowie ein Holzhäuschen im Innenhof sind bereits fertig.
Wann in der neu gebauten Kita an der Grindelallee im Souterrain eines Mehrfamilienhauses allerdings Kinder toben und spielen werden, ist noch offen und hängt, davon ab, wie Sozialbehörde und Bezirksamt entscheiden werden.
Und zwar darüber, ob für den privaten Träger KMK Kinderzimmer Grindelhof GmbH ein öffentliches Interesse besteht, einen öffentlichen Spielplatz in der Nähe der Einrichtung zu nutzen. Konkret den Spielplatz Rutschbahn, Schlump oder Brockmannsweg.
Kita Hamburg: Einrichtung muss Eröffnung an Grindelallee verschieben
Denn, wie berichtet, sind Hamburger Kitas seit Februar dieses Jahres verpflichtet, beim zuständigen Bezirksamt die Sondernutzung eines öffentlichen Spielplatzes zu beantragen, wenn sie nicht über eigene oder ausreichend große Außenflächen verfügen. Pro Kind müssen es laut Richtlinie mindestens sechs Quadratmeter Außenfläche sein.
Die CDU-Abgeordneten der Bürgerschaft hatten diese Regelung bereits kritisiert und einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, in dem die Rücknahme der umstrittenen Fachanweisung gefordert wird. Sie finden: „Kitas soll auch eine Betriebserlaubnis erteilt werden, wenn sie über keine Außenspielfläche im Eigentum oder unmittelbar angrenzend an die Kita verfügen.“
Kitas müssen Gebühren an die Stadt Hamburg zahlen
Für die Nutzung der Spielplätze müssen die Kitas zudem Gebühren an die Stadt zahlen. Bis zu 25,20 Euro pro Quadratmeter. Stellt eine Kita solch einen Antrag an das jeweilige Bezirksamt, muss aber zunächst die Sozialbehörde in einer Stellungnahme erörtern, ob ein öffentliches Interesse für die Nutzung besteht.
Dieses richtet sich nach „Größen wie beispielsweise die Betreuungsquoten im Einzugsgebiet, Anzahl der bestehenden und neu geplanten Kitas in zumutbarer Entfernung sowie Wohnungsneubauvorhaben“, wie Wolfgang Arnhold, Pressesprecher der Sozialbehörde, auf Abendblatt-Anfrage mitteilt.
Kita im Bezirk Eimsbüttel bietet Platz für 95 Kinder – eigentlich
„Unsere Kita bietet Platz für insgesamt 95 Kinder“, sagt Daniel Grimm, Geschäftsführer der KMK Kinderzimmer Gruppe. 45 davon seien für Krippenkinder vorgesehen und 50 im Elementarbereich, also für Kinder ab drei Jahren.
Da die Regelung mit dem Außengelände nur für Elementarkinder greift, müsste Grimm theoretisch also eine Außenfläche von mindestens 300 Quadratmetern vorweisen. Der Geschäftsführer hat aber einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis beim Bezirksamt Eimsbüttel gestellt, da das Außengelände in der Grindelallee nur 270 Quadratmeter umfasst.
Und das ist nun mehr als einen Monat her. Wie lange es noch dauern wird, dazu habe die Behörde Grimm auf Nachfrage nichts sagen wollen. „Wir dachten, der Antrag sei reine Formsache, und wollten eigentlich bereits im Juli eröffnen“, sagt Grimm.
Als der Träger nämlich im Mai 2021 die Baugenehmigung für die Kita von der Behörde erhalten hatte, hieß es seitens des Bezirksamts Eimsbüttel, dass die Spielplätze Rutschbahn und Brockmannsweg anerkannt werden könnten, eine Genehmigung lediglich von der Kapazität des Spielplatzes durch die Nutzung von weiteren Kitas abhänge.
Behörden wissen nicht, wie lange Bearbeitung dauert
Zwar hat das Bezirksamt diese Aussage getätigt, noch bevor die neue Regelung in Kraft getreten ist, doch ist offenbar auch nach fünf Monaten seit dem Inkrafttreten unklar, wie viel Zeit die Behörden für die Bearbeitung der Anträge auf Sondernutzungserlaubnis einplanen.
Von der Sozialbehörde heißt es gegenüber dem Abendblatt auf Nachfrage: „Über die Dauer des Genehmigungsverfahrens können nur die Bezirksämter Auskunft erteilen. Wir gehen davon aus, dass sich dazu wegen der unzureichenden Erfahrungen mit dem neuen Verfahren aber noch keine allgemeinen Aussagen treffen lassen.“
Bezirksamt Eimsbüttel: „Aktuell befindet sich bei uns ein Antrag in der Prüfung“
Doch ein Anruf beim zuständigen Bezirksamt in Eimsbüttel zeigt: Auch hier herrscht Unklarheit. Pressesprecher Kay Becker konnte dem Abendblatt nicht sagen, wie es um die aktuellen Genehmigungsverfahren steht. Nur so viel: „Aktuell befindet sich bei uns ein Antrag in der Prüfung.“
Wie viele Anträge auf Nutzung eines öffentlichen Spielplatzes von den Kitas insgesamt seit Februar bei der Sozialbehörde eingegangen sind, konnte Arnhold dem Abendblatt nicht beantworten. Nur, dass sich eine „systematische Erfassung, in wie vielen Fällen die Sozialbehörde bereits beteiligt ist“, derzeit noch im Aufbau befinde. Bekannt seien der Behörde aktuell 15 Kita-Planungen, für die ein Sondernutzungsantrag voraussichtlich notwendig ist.
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Kita in Hamburg: Warten auf Erlaubnis ist ein Problem
Für Grimm ist das Warten auf die Erlaubnis ein Problem. Zum einen habe der Geschäftsführer bereits neues Personal eingestellt und einen Mietvertrag für 25 Jahre unterschrieben. Zum anderen habe die KMK Kinderzimmer Gruppe knapp 400.000 Euro in den Bau der Kita gesteckt. Diese Planungsunsicherheit schaffe auch keine Perspektive für den Bau weiterer Kitas – und damit einen Nachteil für alle Hamburger Eltern, die einen Kitaplatz in Innenstadtlage suchten.
„Wir können das aktuell nur stemmen, weil wir so ein großer Träger sind und Querfinanzierung mit den anderen Standorten betreiben können.“ Um jedoch nicht nur eine Teilöffnung der Kita für Krippenkinder anzubieten, habe die KMK Kinderzimmer Gruppe, die in Hamburg mehr als 30 Einrichtungen betreibt, die Eröffnung der Kita an der Grindelallee nun auf Oktober verschoben. „Vielleicht haben wir bis dahin ja eine Antwort“, sagt Grimm.