Hamburg. Monatliches Einkommen für 2000 Hamburger: Verfassungsrichter mussten über Volksbegehren „Hamburg soll Grundeinkommen testen“ urteilen.

Zu widersprüchlich und unvereinbar mit dem Demokratieprinzip: Das Hamburger Volksbegehren „Hamburg soll Grundeinkommen testen!“ ist nicht zulässig. Dieses Urteil verkündete das Hamburger Verfassungsgericht am Mittwochvormittag im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts.

In 19 Seiten führten die Richterinnen und Richter detailreich aus, wie sie zu ihrer Beurteilung gekommen sind. Sie bemängeln im Wesentlichen, dass der Gesetzesentwurf der Initiative „nicht den Anforderungen genüge, die sich zum Schutz der Freiheit der Stimmberechtigten (…) aus dem Demokratieprinzip ergeben“.

Grundeinkommen: Vor- und Nachteile in Volksbegehren nicht deutlich

Neben Zweifeln darüber, ob die veranschlagten 40 Millionen Euro für eine Existenzsicherung der teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger ausreichten, sei „die Darstellung so missverständlich und lückenhaft“, dass sich die Stimmberechtigten „bei verständiger Betrachtungsweise den eigentlichen Inhalt und die Folgen der angestrebten Regelung nicht erkennen können“.

Sprich: Sowohl die Vor- als auch die Nachteile sowie potenzielle Folgen des Vorhabens könnten von den Bürgerinnen und Bürgern durch den Gesetzestext nicht ausreichend abgeschätzt werden.

Sichtlich noch müde vom Parlamentarischen Sommerfest der Bürgerschaft am Vorabend nahm Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) das Urteil zur Kenntnis, befand aber: „Es schließt sich ja nicht aus, dass es einen weiteren Anlauf geben kann. Nur eben nicht so.“ Allen Abstimmenden müsse ihrer Ansicht nach direkt klar sein, worüber sie da eigentlich genau abstimmen. „Durch ein Volksbegehren ersetzen wir die Abstimmung durch das Parlament. Das ist auch gut und gewünscht, wenn es zulässig ist, aber dann muss auch allen Teilnehmenden klar sein, was sie tun.“

Hamburger Volksinitiative zu Grundeinkommen will nun neuen Anlauf starten

2020 hatte die Volksinitiative „Hamburg soll Grundeinkommen testen!“ Unterschriften für einen Gesetzesentwurf zur „Erprobung eines bedingungslosen Grundeinkommens im Land Hamburg“ gesammelt und die notwendigen 10.000 Unterschriften zusammenbekommen. Mit dem Gesetzesentwurf wollte die Initiative einen „wissenschaftlichen Modellversuch zur Erforschung der Wirkung, Akzeptanz und Umsetzbarkeit von Varianten des Grundeinkommens“ ermöglichen.

Hierzu sollten mindestens 2000 Personen drei Jahre lang voraussetzungslos und ohne Bedürftigkeitsprüfung ein monatliches Einkommen erhalten. Das Budget sollte 40 Millionen Euro betragen. Da die Hamburgische Bürgerschaft den Entwurf aber nicht verabschiedet hatte, beantragte die Volksinitiative im September 2020 ein Volksbegehren, woraufhin der Senat das Hamburgische Verfassungsgericht anrief.

Rainer Ammermann, einer der Initiatoren der Initiative, zeigte sich nach der Urteilsverkündung zwar enttäuscht, habe aber aufgrund der vorangegangenen Verhandlung bereits mit diesem Ausgang gerechnet und bereite sich auf einen erneuten Anlauf vor. „Das Positive an dem Ganzen ist, dass die Richter nun die Kriterien aufgezeigt haben, die wir nun bei unserer Überarbeitung bedenken müssen.“ In Berlin gibt es bereits einen Feldversuch zum Grundeinkommen.