Hamburg. Das Hamburgische Verfassungsgericht berät am Freitag darüber, ob das Volksbegehren „Hamburg soll Grundeinkommen testen“ zulässig ist
Das Hamburgische Verfassungsgericht berät am Freitag darüber, ob das Volksbegehren „Hamburg soll Grundeinkommen testen“ zulässig ist. Hintergrund ist laut einer Mitteilung des Gerichtes unter anderem die Frage, ob ein entsprechender Gesetzentwurf in die Kompetenz der Länder fällt oder nicht.
Eine Volksinitiative will in der Hansestadt einen Modellversuch durchsetzen, bei dem insgesamt mindestens 2000 Personen drei Jahre lang ein bedingungsloses Grundeinkommen erhalten. Der Hamburger Senat ist laut Verfassungsgericht jedoch der Ansicht, dass der von der Initiative vorgelegte Gesetzentwurf die Grenzen der Landesverfassung überschreite. Außerdem verstoße der Entwurf gegen den Haushaltsvorbehalt und sei nicht klar genug formuliert. Der Senat fordert deshalb, das Volksbegehren als nicht durchführbar einzustufen.
Grundeinkommen: Hamburger Verfassungsgericht berät über Volksbegehren
Die Volksinitiative argumentiert, dass es sich um ein individuelles Forschungsvorhaben handle und sieht die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern. In Berlin habe der Senat für die dortige Initiative entschieden, dass die Gesetzesvorlage für einen ähnlichen Modellversuch im Rahmen des Landesrechts liege, erklärten die Initiatoren der „Expedition Grundeinkommen“. Die Kosten würden sich zudem auf mehrere Jahre verteilen.
Mit einem Urteil ist nach Angaben des Hamburgischen Verfassungsgerichts im Juli 2023 zu rechnen. Für die Dauer des Verfahrens ruht das Volksbegehren.