Hamburg. Initiative möchte die Zahlungen in Hamburg drei Jahre lang testen. Noch in dieser Woche wird ein Gericht das Vorhaben prüfen.

Die Idee dürfte in den Ohren vieler Bürgerinnen und Bürger ziemlich gut klingen: Der Staat zahlt jeder und jedem ein bedingungsloses Grundeinkommen aus – unabhängig von deren wirtschaftlicher Lage. Dafür entfielen Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe, aufwendige Anspruchsprüfungen wären überflüssig.

Ein solches Modell soll in Hamburg erprobt werden, fordert eine Volksinitiative, die die erforderlichen Unterschriften für ein Volksbegehren bereits gesammelt hat. Jetzt muss das Verfassungsgericht der Hansestadt entscheiden, ob ein solches Volksbegehren zulässig wäre. Am Freitag findet die mündliche Verhandlung statt.

Bedingungsloses Grundeinkommen: Modellversuch über drei Jahre

Der Initiative „Hamburg soll Grundeinkommen testen!“ geht es um einen Modellversuch in Hamburg. Sie hatte ab Februar 2020 Unterschriften für einen Gesetzentwurf zur „Erprobung eines bedingungslosen Grundeinkommens im Land Hamburg“ gesammelt.

Er sieht einen wissenschaftlichen Modellversuch zur Erforschung der Wirkung, Akzeptanz und Umsetzbarkeit von Varianten des Grundeinkommens vor. Dazu sollen Versuchsgruppen, bestehend aus insgesamt mindestens 2000 Personen, drei Jahre lang ein monatliches Einkommen erhalten, ohne dass Voraussetzungen erfüllt oder eine Bedürftigkeit geprüft werden muss.

Versuch mit Grundeinkommen: 1120 Euro für Erwachsene

Dieses Grundeinkommen soll so hoch sein, dass daneben kein Bedarf an den Lebensunterhalt deckenden Sozialleistungen nach Bundesrecht besteht und in wenigstens der Hälfte der Versuchsgruppen mindestens 1120 Euro für Erwachsene und 560 Euro für Minderjährige betragen.

Andere Einkommen sollen angerechnet werden können, solange die Summe aus Geldzahlung und Einkommen jeweils höher ist als der Grundeinkommensanspruch.

Laut Entwurf sollen die Gesamtkosten des Vorhabens 40 Millionen Euro nicht überschreiten. Wissenschaftler sollen sich um die genaue Ausgestaltung des Modellversuchs kümmern.

Hamburger Senat rief das Verfassungsgericht an

Die Initiative kam im März 2020 mit den Unterschriften von mehr als 10.000 Wahlberechtigten zustande. Der rot-grüne Senat aber rief das Verfassungsgericht an, weil die Landesregierung einen solchen gesetzlich verankerten Modellversuch für unvereinbar mit der Verfassung hält und Hamburg nicht zuständig sei.

Da das Grundeinkommen jedenfalls für einen Teil der Teilnehmenden den Lebensunterhalt sichere, handele sich um „öffentliche Fürsorge“, für die der Bundesgesetzgeber vorrangig zuständig sei.

Ähnliche Initiativen in anderen Bundesländern

Die Volksinitiative argumentiert, dass es sich um ein individuelles Forschungsvorhaben handle, und sieht die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern. In Berlin habe der Senat für die dortige Initiative entschieden, dass die Gesetzesvorlage für einen ähnlichen Modellversuch im Rahmen des Landesrechts liege, erklärten die Initiatoren der „Expedition Grundeinkommen“. Die Kosten würden sich zudem auf mehrere Jahre verteilen.

Initiative: „Faszinierende Weiterentwicklung unserer Gesellschaft“

„Das Grundeinkommen könnte eine faszinierende Weiterentwicklung unserer Gesellschaft sein“, sagte Laura Brämswig, Gründerin der „Expedition Grundeinkommen“ in Berlin, während der Unterschriftensammlung in Hamburg. „Wir diskutieren die Frage seit vielen Jahren auf theoretischer Basis, aber es gibt keine Faktenlage, auf deren Basis man realpolitische Entscheidungen treffen könnte.“

Sie sieht ein „riesiges Potenzial“ und glaubt: „Wenn wir das bedingungslose Grundeinkommen nicht einmal ausprobieren, würden wir als Gesellschaft eine große Chance verpassen.“

Außerdem macht der Senat geltend, dass der Gesetzentwurf gegen den Haushaltsvorbehalt der Bürgerschaft verstoße, da es zu teuer sei. Die Volksinitiative verweist darauf, dass die Kosten über mehrere Jahre verteilt anfielen.