Hamburg. Während die Gefahr durch Unwetter steige, blieben Ausgaben zum Schutz vor Überflutungen seit Jahren gleich, kritisiert die Linke.

Angesichts der zunehmenden Bedrohung durch Starkregen in Hamburg, dessen Auswirkungen wie berichtet sogar zu Klagen gegen die Stadt führen könnten, fordert die Linkspartei in der Bürgerschaft eine Erhöhung der Ausgaben für die Gewässerunterhaltung.

Anlass ist die Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der Fraktion, wonach die Mittel in diesem Bereich seit Jahren konstant, also real sogar rückläufig sind. Demnach waren 2016 gut 2,9 Millionen Euro veranschlagt, 2017 dann nur noch etwas mehr als 2,8 Millionen, und seit 2018 sind es wieder jeweils 2,9 Millionen pro Jahr.

Wetter in Hamburg: Linke kritisiert fehlende Mittel zum Schutz vor Starkregen

„Schon 2016 hat der Senat zugegeben, dass die Mittel für die Gewässerunterhaltung erhöht werden müssten, die Bürgerschaftsmehrheit hat diese Mittel jedoch seit Jahren festgeschrieben“, sagte Stephan Jersch, umweltpolitischer Sprecher der Links-Fraktion. „Den Bezirken werden nach wie vor nicht die dringend zusätzlich notwendigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt, die gebraucht werden. Eine wirksame Klimaresillienz unserer Stadt erfordert zusätzliche Haushaltsmittel, ohne diese ist sie nur ein frommer Wunsch.“ Auch das von Rot-Grün angekündigte Entsiegelungsprogramm, das aus Entwässerungsgebühren finanziert werden soll, sei überfällig, so Jersch.

Der Umweltexperte kritisiert zudem: „Jährlich führt Hamburg Wasser zweistellige Millionengewinne an die Stadt ab – für eine öffentliche Daseinsvorsorge. Der Gewinn wäre besser in Wasserstrategien für eine nachhaltige Zukunft investiert.“ Jerschs Frage, ob nicht Hamburg Wasser anstelle der Bezirke die Zuständigkeit für Entwässerungsgräben und starkregen-konforme Umgestaltungen von Grünanlagen übertragen werden könnte, beantwortet der Senat mit einem klaren Nein: Entwässerungsgräben seien in der Regel Gewässer, und deren Unterhaltung gehöre nicht zu den gesetzlichen Aufgaben des städtischen Unternehmens – darüber hinaus verfüge es „gegenwärtig auch nicht über die Expertise“, die dafür erforderlich wäre.