Hamburg. Anwohner droht mit Klage, wenn sie nicht dafür sorgt, dass sein Keller besser vor Hochwasser geschützt wird. Überflutung Im Video.

Sein Protest gegen den mangelnden Schutz vor Starkregen war eher diskret. In Form einer Eingabe hatte Norbert Proske in der Bezirksversammlung Wandsbek erklärt, dass seine vier Nachbarn und er die Hilfe der Stadt Hamburg brauchen, um das Wasser aus den Kellern fern halten zu können. Sein Name wurde daher für die Politik und die Ausschüsse geschwärzt. Jetzt tritt Proske an die Öffentlichkeit.

„Die Straße vor unseren Grundstücken müsste Kantsteine und ein anderes Gefälle bekommen, außerdem sind Kanäle nötig, um das Wasser abzuleiten“, sagt Proske. Seine Thesen hat er von einem Berater der Umweltbehörde, den er für Fragen rund um den Regen ins Haus geholt hatte. Proske: „Wir wollten eine Flutschutzsicherung vor unsere tiefliegenden Garagen bauen. Aber der Berater sagte uns: Solange die Straße so geführt sei wie jetzt, werde das Wasser immer zu uns laufen.“

Vekehrsberuhigung erhöht das Hochwasserrisiko

Die fragliche Häuserzeile im Hartje-Rüter-Weg wurde 1984 gebaut. Mit Garagen im Keller. Zugleich, so Proske, wurde die Straße neu gemacht und dabei verkehrsberuhigt. Die dafür üblichen Schwellen zur Entschleunigung des Autoverkehrs bilden laut Proske jetzt eine Art Staustufe, die das Wasser vor seiner Grundstückseinfahrt hält und bei entsprechenden Regenfällen einen See von 10 bis 15 Zentimeter Tiefe entstehen lässt.

Ein erhöhter Kantstein wurde zu seiner Straßenseite nicht gesetzt. Die Topografie tut ein Übriges. Das Wasser läuft über den Gehweg die Einfahrten hinunter und flutet die Garagen.

Naturereignis oder Sache staatlicher Fürsorge?

„Das Bezirksamt Wandsbek erläuterte mir, bei Naturereignissen sei allein der Grundstückseigner in der Pflicht“, sagt Proske. „Außerdem sei Hamburg Wasser zuständig.“ Hamburg Wasser aber ist ein, wenn auch städtisches, Unternehmen. Es handelt nur, wenn es beauftragt wird. Was wiederum voraussetzt, dass mindestens die Frage der Kostenübernahme geklärt ist. Wenn es um Umbauten städtischer Straßen geht, muss außerdem die Verwaltung im Boot sein. Das Unternehmen schickte Proske zum Amt zurück.

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein geht entgegen der Rechtsauffassung des Wandsbeker Bezirksamtes davon aus, dass der einzelne Hauseigentümer durchaus einen Anspruch auf Binnenhochwasserschutz hat. Unklar ist nur, welche Starkregenfälle noch als Sache eines schützenden Siels zu verstehen sind und welche als Naturkatastrophe jenseits dessen liegen, wofür der Staat Fürsorgepflichten übernehmen muss.

Das Amt soll vor Ort recherchieren

Proske: „Das Amt hat uns zugesichert, dass der Regionalbeauftragte sich das vor Ort einmal ansieht. Auch die SPD will einen Vertreter in den Hartje-Rüter-Weg schicken.“ Der Wegewart habe ihm allerdings bereits bedeutet, dass die Verwaltung aufgrund fehlenden Personals und fehlender Geldmittel untätig bleiben werde. „Wir werden sehen, was kommt“, sagt Proske.

Er werde auf jeden Fall „weiter nerven“ und im Zweifel wie angekündigt den Rechtsweg beschreiten. Auch die rot-grüne Koalition in Wandsbek reagierte jetzt auf die vermehrten Klagen über aufgrund von Starkregenfällen vollgelaufene Keller.

Politik reagiert mit Prüf-Beschlüssen

Laut Beschluss der Bezirksversammlung soll die Verwaltung zunächst einmal prüfen, ob 1. ein zentraler Ansprechpartner für die Betroffenen installiert werden könne und ob es 2. im Bezirk Wandsbek Straßen gibt, deren Profile bei Sanierungen so zu ändern sind, dass das Wasser nicht nur in einen Abwasserkanal, sondern in angrenzende Grünflächen fließen kann, um dort zu versickern.

Entsprechend hat Hamburg Wasser im Auftrag der Stadt die Volksdorfer Straße Wiesenhöfen umgebaut und damit die Keller der Anwohner geschützt. Die Grundzüge solcher Umbauten hatte Hamburg Wasser im Konzept der „wassersensiblen Stadt“ und der „Regeninfrastrukturanpassung“ (RISA) bereits vor Jahren vorgelegt.