Hamburg. Andy Grote soll nach seiner Amtsbestätigung 2020 mit Mitarbeitern angestoßen haben. So bewertet die Bußgeldstelle die Anzeige.

Gegen Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) ist eine weitere anonyme Anzeige bei der Bußgeldstelle eingegangen. Der oder die Anzeigende wirft Grote darin vor, nach seiner Bestätigung im Amt am 10. Juni 2020 mit seinen Staatsräten und den Mitarbeitern der Präsidialabteilung angestoßen und dabei gegen damals gültige Coronavorschriften verstoßen zu haben – bereits vor der illegalen abendlichen Feier in der HafenCity, für die der Senator schließlich 1000 Euro Bußgeld zahlen musste.

Grote habe schon „im Dienstgebäude am Johanniswall eine weitere Party (auf wessen Kosten auch immer)“ abgehalten, schrieb der anonyme Informant auch an das Abendblatt. Dies habe er „gegenüber den Sicherheitsbehörden, der Bußgeldstelle, Medien, Öffentlichkeit und dem Parlament (Bürgerschaft, Innenausschuss, parlamentarische Anfragen)“ verschwiegen.

Anzeige gegen Grote: Bußgeldstelle sieht kein Vergehen

Die Bußgeldstelle bestätigte den Eingang der Anzeige. Dort sieht man nach Abendblatt-Informationen aber keinen Anfangsverdacht für eine Ordnungswidrigkeit und wird kein weiteres Bußgeldverfahren gegen Grote eröffnen. Das Treffen anlässlich der Amtsbestätigung sei der „dienstlichen Sphäre“ zuzuordnen und dienstliche Treffen auch zu solchem Anlass seien nach den damaligen Vorgaben rechtens gewesen. Nur wenn auch externe Gäste teilgenommen hätten, würde dies den Charakter der Veranstaltung möglicherweise ändern, so die Einschätzung.

Die Innenbehörde bestätigte „eine offizielle dienstliche Zusammenkunft im Vorzimmer des Senatorenbüros“ mit Staatsräten und Präsidialabteilung. Grote habe dabei eine kurze Ansprache zur weiteren gemeinsamen Arbeit gehalten. Zugleich wies die Behörde den Vorwurf zurück, das Treffen verschwiegen zu haben. Es habe nur eine Medienanfrage gegeben, die korrekt beantwortet worden sei. Es seien überdies alle Coronaregeln eingehalten worden.

Nach Umtrunk in der HafenCity: Grote zeigte sich reuig

Zur Vorgeschichte: Nachdem das Abendblatt im Juni 2020 als erstes Medium über die abendliche private Feier von Grote in der Bar Toni des „Club 20457“ am Abend seiner erneuten Vereidigung berichtet hatte, betonte Grote zunächst wochenlang, dieser „Umtrunk“ sei rechtmäßig gewesen und er habe gegen keinerlei Coronaregeln verstoßen. Das sah man in der Bußgeldstelle anders. Die wertete das Ganze Anfang August 2020 als verbotene Veranstaltung oder Versammlung und brummte dem Senator ein Bußgeld von 1000 Euro auf. Grote habe gegen die damals gültige Verordnung verstoßen. Darin hieß es „Öffentliche und nicht ​öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt, soweit sie nachstehend nicht gestattet sind.“

Grote selbst hatte dagegen stets beteuert, das Treffen sei keine Veranstaltung gewesen, sondern eine „gemeinsame Verabredung zu einem Gastronomiebesuch“ – und damit legal. Auch aus dem Rathaus hatte es zunächst geheißen, Grotes Umtrunk sei zwar sehr unglücklich, aber aufgrund einer „Regelungslücke“ womöglich legal gewesen. Nach der Verhängung der Geldbuße zeigte sich Grote reuig und spendete zusätzlich 1000 Euro an die Corona-Hilfe der evangelischen Stiftung Alsterdorf.

Neue Anzeige gegen Grote – wer ist der „Whistleblower“?

Über die Motive des oder der anonymen Anzeigenden, sich nun fast schon 16 Monate nach den Ereignissen vom 10. Juni 2020 wegen eines vorherigen Treffens in der Behörde an die Bußgeldstelle zu wenden, ist nichts bekannt. Auch ist nicht klar, ob der „Whistleblower“ identisch mit der Person ist, die im Juni 2020 bereits Informationen über Grotes Feier in der HafenCity gestreut hatte.

Im vergangenen Jahr war darüber spekuliert worden, ob das Ganze mit Grabenkämpfen in der SPD Hamburg-Mitte zusammenhängen könnte, die jahrelang von Johannes Kahrs geführt wurde und der auch Grote angehört. Denkbar ist aber auch, dass sich jemand einfach nur in seinem Gerechtigkeitsgefühl verletzt fühlt – weil er der nachvollziehbaren Meinung ist, dass für Politiker dieselben Regeln gelten müssen wie für alle anderen Bürger. Das allerdings würde wohl nicht hinreichend erklären, warum die Anzeige erst jetzt an die Bußgeldstelle geschickt wurde.