Hamburg. Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Annahme von VIP-Freikarten des FC St. Pauli. Verfahren ist bereits im Mai eingestellt worden.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat gegen Innensenator Andy Grote (SPD) ermittelt, weil er in seiner früheren Funktion als Leiter des Bezirksamts Mitte mehrmals VIP-Tickets für Heimspiele des FC St. Pauli angenommen und genutzt hat. Das bestätigte Sprecherin Nana Frombach auf Anfrage. Der Vorwurf lautete demnach auf illegale Vorteilsnahme als Amtsträger. Wie nun ebenfalls bekannt wurde, ist das Verfahren jedoch bereits im Mai eingestellt worden – Grote wurde von den Ermittlern ein Fehlverhalten, aber keine strafbare Handlung attestiert.
Ausgangspunkt war eine Razzia beim FC St. Pauli im Sommer vergangenen Jahres wegen Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung. Damals machte das NDR-Magazin „Panorama 3“ publik, dass sowohl Grote als Bezirksamtsleiter als auch Polizeipräsident Ralf Martin Meyer und der frühere Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) in den Jahren 2013 bis 2016 mit VIP-Freikarten bedacht worden sein sollen.
Grote seien die Tickets „nicht ausschließlich zur dienstlichen Nutzung“ überlassen worden
Die Staatsanwaltschaft prüfte daraufhin, ob es sich um illegale Vorteilsnahme handeln könnte. Im Fall von Grote sei dabei ein Anfangsverdacht bejaht worden, so die Oberstaatsanwältin Nana Frombach. Nach Abendblatt-Informationen soll Grote insgesamt acht VIP-Tickets der höchsten Preiskategorie im Wert von rund 1700 Euro erhalten haben. Grote ließ im August 2019 dazu mitteilen, dass sein Besuch von Heimspielen „jeweils in dienstlicher Funktion und auf Einladung der Vereinsführung“ erfolgt sei. Er habe repräsentative Aufgaben wahrgenommen und einen Austausch zu den damals „relevanten Themen“ gepflegt. Dazu zählten Grote zufolge etwa die bauliche Entwicklung und Nutzung des Stadions.
Wie es aus dem Umfeld der Ermittlungen heißt, seien Grote die Tickets „nicht ausschließlich zur dienstlichen Nutzung“ überlassen worden. Auf Anfrage betonte ein Sprecher der Innenbehörde aber erneut, dass Grote sie nur in dienstlicher Funktion genutzt habe. Die Staatsanwaltschaft ging dieser Frage nicht bis zum Ende nach – denn selbst bei privater Nutzung wäre die Annahme der Tickets demnach mit großer Sicherheit durch die Verwaltung erlaubt worden.
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Nach Einschätzung der Staatsanwälte hätte sich Grote die Annahme der Tickets jedoch genehmigen lassen müssen. Dies sieht Grote selbst anders. Ein Sprecher verwies darauf, dass der für die Bezirke zuständige Staatsrat allen Bezirksamtsleitern – und damit auch Andy Grote – die repräsentativen Besuche bei Sportveranstaltungen generell genehmigt habe.