Hamburg. Kein Senat seit 1949 verfügte über eine größere Mehrheit in der Bürgerschaft. Ohne Opposition sind Verfassungsänderungen möglich.

„Macht was draus“, lautete die flapsig-joviale Aufmunterung des großen Zampano aus Berlin in twittergerechter Kurzformel. Vizekanzler und Altbürgermeister Olaf Scholz (SPD) gratulierte mit den drei knappen Worten seinem Nachfolger Peter Tschentscher (SPD) zur Wiederwahl (Scholz: „ein großartiger Erster Bürgermeister“) und zur Bestätigung seines rot-grünen Senats am Mittwoch in der Bürgerschaft.

Die Scholz’sche Nüchternheit passt zu einer Bürgerschaftssitzung, der jeder Überschwang, aber auch eine gewisse Aufbruchstimmung fehlte. Das lag zum einen an der coronabedingten Ausnahmesituation, die Abgeordnete wie Senatoren zum Infektionsschutz in kleine Plexiglaskabinen zwang, wobei die gründerzeitliche Wucht und Schwere des Festsaals mit seinen Kristallleuchtern, den kassettierten Holzdecken und den großformatigen Wandbildern ein Übriges tat. Keine Umarmungen, kein Publikum – alles blieb merkwürdig gedämpft.

Zum ersten Mal seit 1974 wurde eine Koalition bestätigt

Dass keine erwartungsvolle Ungewissheit oder gar Dramatik aufkam, lag aber auch daran, dass der Wahl des Ersten Bürgermeisters angesichts der breiten rot-grünen Mehrheit jede Spannung fehlte. So wehte trotz des außergewöhnlichen Rahmens ein Hauch von Normalität durch den Großen Festsaal. Auch wenn mit Justizsenatorin Anna Gallina und Verkehrssenator Anjes Tjarks (beide Grüne) zwei Neue in den Senat kamen, im Wesentlichen blieb alles beim Alten.

Der Eindruck des routinemäßigen Fortgangs der Regierungsgeschäfte kann leicht darüber hinwegtäuschen, dass die Wahl Tschentschers mit 87 der 123 Abgeordnetenstimmen und die Bestätigung des Senats mit immerhin 83 Jastimmen durchaus historische Dimension hat. Und das gleich aus mehreren Gründen.

Schon die Tatsache, dass Rot-Grün in die Verlängerung geht, verdient Beachtung, weil es alles andere als selbstverständlich ist. Seit 1982 ist kein Senat mehr wiedergewählt worden. Damals konnte die SPD ihre absolute Mehrheit von 1978 wiederholen – allerdings erst im zweiten Anlauf. Bei der ersten Wahl 1982 gab es die „Hamburger Verhältnisse“ ohne realisierbare oder jedenfalls realisierte Regierungsmehrheit, die dann durch eine Neuwahl beendet wurden. Die letzte Bestätigung einer Senatskoalition – so wie jetzt bei Rot-Grün – liegt sogar noch länger zurück: 1974 wurde die damalige Koalition aus SPD und FDP wiedergewählt.

Rot-Grün verfügt über eine Zweidrittelmehrheit

Die Hamburger Wählerinnen und Wähler erweisen sich seit Jahrzehnten als ausgesprochen wechselfreudig. So wechselfreudig, dass es zwischen 1987 und 2011 bei acht Bürgerschaftswahlen überhaupt keine Wiederholung einer Koalition oder Alleinregierung gab. Diese Serie der permanenten Abwechslung beendete erst Olaf Scholz mit der absoluten Mehrheit der SPD, die zuletzt Henning Voscherau als Bürgermeister 1991 mit seiner Partei errungen hatte.

Rot-Grün verfügt mit 87 der 123 Sitze in der Bürgerschaft über eine Zweidrittelmehrheit. Das hat es seit 1949 im Rathaus erst einmal gegeben: Der damalige Erste Bürgermeister Paul Nevermann holte 1961 mit der SPD zwar schon mit 57,4 Prozent die absolute Mehrheit, bildete aber trotzdem mit der FDP eine Koalition. Zusammen kamen SPD und Liberale immerhin auf 84 der damals 120 Sitze – fast so viel wie jetzt Rot-Grün. Dabei haben sich die Kräfteverhältnisse zwischen den Koalitionären heute deutlich verändert: Die SPD liegt zwar mit 39,2 Prozent klar vorn, aber die Grünen sind mit 24,2 Prozent kein kleiner Partner mehr. Das gewachsene Gewicht der Ökopartei spiegelt sich auch in einem zusätzlichen Senatsposten wider.

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Hamburg hat sich offenbar vom Bundestrend abgekoppelt

Erstaunlich ist die komfortable rot-grüne Mehrheit auch im Ländervergleich. Nur in Niedersachsen und im Saarland gibt es Landesregierungen, die sich auf eine Zweidrittelmehrheit im Landtag stützen können. In beiden Fällen handelt es sich um Bündnisse von CDU und SPD, früher einmal als „Große Koalition“ bekannt. Gleich in mehrfacher Hinsicht scheint sich Hamburg vom Bundestrend abgekoppelt zu haben. Im Rathaus regiert jetzt das letzte rot-grüne Bündnis auf Landesebene, nachdem die Kombination vor zehn, 15 Jahren noch ein verbreitetes Modell war. Wo SPD und Grüne heute außerhalb Hamburgs gemeinsam in der Regierung sitzen, brauchen sie einen dritten Partner, um mehrheitsfähig zu sein.

Die SPD holte mit den 39,2 Prozent in Hamburg das beste Ergebnis der jeweils letzten Wahlen in den 16 Ländern, vom Bund ganz zu schweigen. Die Grünen kamen mit ihren 24,2 Prozent auf den zweiten Platz. Nur Winfried Kretsch­manns Grüne in Baden-Württemberg schnitten mit 30,3 Prozent im Jahr 2016 besser ab. Die Gründe für das stabile Hoch von Rot-Grün an Alster und Elbe – die beiden Parteien haben ihr Ergebnis in der Addition gegenüber 2015 noch einmal verbessert – liegen auf der Hand.

Der erstmalige Zweikampf zwischen beiden Parteien um das Bürgermeisteramt hat zu hoher Mobilisierung in beiden Lagern geführt. Die insgesamt eher pragmatischen Grünen sind längst weit in bürgerliche Wählerschichten vorgestoßen, und die SPD konnte bei der klassisch konservativen Wählerschaft punkten, die mit der Wahl Tschen­tschers eine grüne Erste Bürgermeisterin Katharina Fegebank verhindern wollten. Zudem zahlte das Topthema vor Corona, der Klimaschutz, auf das grüne Konto ein. Die Schwäche der Opposition, der ein zugkräftiges Thema gegen Rot-Grün fehlte, tat ein Übriges.

CDU und Linke können zusammen einen PUA fordern

Knappe Mehrheiten disziplinieren (bergen aber auch ein gewisses Erpressungspotenzial), große Mehrheiten verführen zum Gegenteil, im Schlimmsten zu Fraktionierungen, lautet eine Regierungsweisheit. So gesehen könnten SPD und Grüne schweren Zeiten entgegengehen. Andererseits wirken die objektiven Pro­bleme in der Folge der Corona-Pandemie – massiver Konjunktur- und Steuereinbruch, Anstieg der Arbeitslosigkeit usw. – ihrerseits disziplinierend.

Dass das rot-grüne Bündnis stressresistent ist, hat es in der Phase der starken Zuwanderung von Flüchtlingen 2015/16 sowie bei und nach dem G-20-Gipfel 2017 bewiesen. Wer die Bürgerschaft mit einer Zweidrittelmehrheit dominiert und damit aus eigener Kraft sogar die Verfassung ändern kann, hat eine besondere Verantwortung gegenüber der Opposition, die laut Artikel 24 der Verfassung „ein wesentlicher Bestandteil der parlamentarischen Demokratie“ ist. Die Fraktionen von SPD und Grünen haben dazu in dieser Woche zwei Verfassungsänderungen auf den Weg gebracht.

In einem gemeinsamen Antrag mit den Fraktionen von CDU und Linken soll das erforderliche Quorum für die Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) von 25 auf 20 Prozent der Abgeordneten abgesenkt werden. Das gleiche Quorum soll für die Besprechung der Senatsantwort auf Große Anfragen gelten. Außerdem sollen die Fraktionsgelder erhöht werden.

Die AfD stellt sieben Abgeordnete

Untersuchungsausschüsse gelten als „schärfstes Schwert“ des Parlaments und sind ein wesentliches Kontrollin­strument dem Senat gegenüber. Die Absenkung des Quorums wollen SPD und Grüne von vornherein auf diese Legislaturperiode begrenzen, weil sie offenbar selbst nicht mit einer Wiederholung ihres Wahlerfolgs rechnen. Mit der 20-Prozent-Regel können CDU (15 Abgeordnete) und Linke (13 Abgeordnete) zusammen die Einrichtung eines PUA erreichen. Auf einem anderen Blatt steht, wie wahrscheinlich ein solches Bündnis angesichts der erheblichen politischen Differenzen beider Parteien ist.

Allerdings: Ohne die Absenkung des Quorums wären CDU und Linke auf die Unterstützung der AfD angewiesen, um die Mindestzahl von Abgeordneten zu erreichen. Die Rechtspopulisten, die sieben Abgeordnete stellen, sind durch diese Verfassungsänderung, die am 24. Juni endgültig beschlossen werden soll, marginalisiert. Entsprechend heftig fiel die Reaktion der AfD aus. „Teile und herrsche“, hieß es schon im alten Rom.