Hamburg. Es geht um Einzelforderungen in Höhe von bis zu 13.397 Euro. Schulsenator Rabe nehme das “sehr ernst“, äußert aber auch Kritik.
Im Corona-Ausschuss der Bürgerschaft hat Schulsenator Ties Rabe (SPD) seiner Behörde und den Hamburger Schulen bescheinigt, bisher gut durch die Krise zu kommen, Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) hat "dramatische Veränderungen am Hamburger Arbeitsmarkt" konstatiert.
Rabe verteidigte das „behutsame Vorgehen Hamburgs bei der Öffnung der Schulen" und kündigte an, dass die Behörde in den nächsten drei Wochen 20.000 digitale Endgeräte anschaffen will, die, mit Bundesmitteln finanziert, an Schüler ausgeliehen werden können. „Da wir noch zusätzlich eigenes Geld haben und die Schulen gebeten haben, für eine Sammelbestellung ihre Bedarfe anzugeben, hoffen wir, bis zu 40.000 Geräte anschaffen zu können“ sagte Rabe.
Die Rückmeldungen von den Schulen über die Abschlussprüfungen seien „sehr positiv“, auch von den berufsbildenden Schulen, und die Umsetzung des Hygienekonzepts laufe, sagte Rabe.
Zwei Elternteile wollen Tausende Euro Entschädigung
Zwei von insgesamt rund 400.000 Sorgeberechtigten hätten der Schulbehörde ihre Betreuungsleistungen während des Shutdowns in Rechnung gestellt. Ein Elternteil fordere 13.397 Euro, eine andere Rechnung belaufe sich auf gut 8.000 Euro, sagte Rabe.
Er nehme das „sehr ernst. Ich sehe aber wenig Chancen, dass wir da auf die Eltern zugehen. Wir nehmen an, dass der mediale Außeneffekt da eine größere Rolle spielt.“ In einem Fall handele es sich um eine Journalistin, die auch über den Vorgang schreibe.
Viele Freiberufler haben Hartz IV beantragt
Viele Freiberufler und Soloselbständige hätten Leistungen nach Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) beantragt. Das seien 14.000 zusätzliche Leistungsempfänger, darunter viele, die in Kurzarbeit sind und von den gewährten 60 Prozent vom Nettogehalt nicht leben können. Gleichzeitig seien "Stand heute 19.235 Betriebe in Kurzarbeit“, erklärte Leonhard. Dies betreffe 270.000 Menschen, also 27 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Stadt.
Das könnte Sie auch interessieren:
- Corona-Krise: Hamburg fehlen plötzlich 1,65 Milliarden Euro
- Bürgerinitiative fordert: U4-Ausbau wegen Corona verschieben
- Hamburger wehrt sich gegen Quarantänepflicht – mit Erfolg
„Selbst bei mittleren Einkommen sind 60 Prozent bzw. 67 Prozent oft definitiv zu wenig, um eine Familie ernähren zu können“, sagte Leonhard. Das Antragsaufkommen der letzten Wochen seit dem 18. März sei enorm und steige rapide, gerade aus dem Bereich derer, die ihr Kurzarbeitergeld aufstocken müssen. Ohne die vereinfachte Einkommens- und Vermögensprüfung sowie die vereinfachte Prüfung auch für Mietzuschüsse wäre das Aufkommen gar nicht zu bewältigen.
Leonhard begrüßte die heutige Entscheidung des Bundestages, das Kurzarbeitergeld jetzt auf 70 bzw. 77 Prozent vom netto aufzustocken. Sie ließ aber auch durchblicken, dass sie sich mehr gewünscht hätte und wies unter Hinweis auf die Verantwortung der Arbeitgeber darauf hin, dass hier der Staat für Probleme aufkomme, die eigentlich die Tarifpartner in Tarifverträgen lösen müssten.
Schulbehörde federt Folgen der Corona-Krise ab
Rabe wies darauf hin, dass es in vielen Fällen gelungen sei, die negativen wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona-Krise abzufedern. So würden die Schullandheime, die Hamburger Schulen viel frequentieren, 500.000 Euro zur Überbrückung bekommen. Honorarkräfte an Schulen wurden weiter beschäftigt und mit anderen Aufgaben betraut, Ganztagsangebote weiter bezahlt, auch wenn sie ausfielen. Auch für die Ausfälle beim Catering seien 1,5 Millionen Euro in einem Sonderfonds bereitgestellt worden.
Rabe wies darauf hin, dass im 50:50-Mix von Präsens- und Fernunterricht die üblichen Stundentafeln weiter gelten: Auch die sogenannten „Nebenfächer“ sollten weiter unterrichtet werden. Die Notbetreuung sei weiterhin für alle offen. Nur 5 Prozent der Schüler nutzen sie zur Zeit.
Umgang mit Lehrern aus Risikogruppen noch nicht klar
Wie Lehrer zu schützen seien, die zu den Risikogruppen gehören, sei noch nicht abschließend geklärt. Rabe wies darauf hin, dass andere Bundesländer recht restriktiv verlangten, dass ein Staatsdiener auch zu dienen habe.
Er selbst ließ wenig Sympathie für diesen Ansatz erkennen, erklärte aber, dass auch die Versorgungslage mit Lehrkräften für die Entscheidungen zu dieser Frage eine Rolle spiele. Sie müsse erst analysiert werden. Derzeit zeichne sich da noch kein Engpass ab.