Hamburg. Gericht hebt nach Eilantrag Pauschal-Quarantäne nach Auslandsaufenthalt auf. Geklagt hatte ein Mann, der beruflich in Schweden war.
Wer zurzeit aus dem Ausland zurück nach Hamburg reist, muss sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben, so sieht es die Corona-Eindämmungsverordnung vor. Doch eine pauschale (per se freiheitsbeschränkende) Quarantänepflicht ist rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht.
Zugrunde liegt der jetzt veröffentlichten Entscheidung der Eilantrag eines Hamburger Autors und Beraters, der seit zehn Jahren regelmäßig in Schweden arbeitet. Er war aus „dringenden beruflichen und privaten Gründen“ am 17. April über Travemünde in die Provinz Kronoberg gereist. Am 26. April begehrte er per Email vom Bezirksamt Bergedorf eine Befreiung von der Quarantänepflicht – und begründete dies auch damit, dass er die Fährüberfahrt im gesunden Zustand angetreten und nur zweimal im Supermarkt – abstandsgerecht – eingekauft habe.
Das Coronavirus in Deutschland und weltweit:
Hamburger klagte – Fall landete als Eilsache vor Gericht
Zudem seien an seinem Aufenthaltsort bisher kaum Infektionen mit dem Coronavirus nachgewiesen worden. Ein „besonderes, anerkanntes Interesse“, sich nicht in Quarantäne zu begeben, erkannten die Behörden nicht. Außerdem verfolge Schweden mit dem Ziel einer zügigen Durchseuchung der Bevölkerung eine diametral andere Strategie als Deutschland. Der Mann klagte, der Fall landete als Eilsache vor Gericht.
Mit Erfolg. Für die Anordnung einer Quarantäne, so das Gericht, müsse der Betroffene als ansteckungsverdächtig gelten – was hier nicht gegeben sei. So weise sein Reiseziel in Südschweden im Durchschnitt keine höhere Quote an Covid-19-Erkrankungen auf als Hamburg. Auch die Art, wie er dorthin gelangte – mit dem Auto und der Fähre –, sei als unbedenklich einzustufen.
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Es sei nicht anzunehmen, „dass das Infektionsrisiko größer ist, als es bei einem hypothetischen Verbleib in Hamburg gewesen wäre“. Nicht nachvollziehbar sei aber, warum Menschen, deren Reise weniger als fünf Tage dauert, sich nicht in Quarantäne begeben müssen. Gerade bei kurzen Reisen sei ein „gedrängtes Programm mit vielen Kontaktpersonen“ zu vermuten. Bisher hat die Stadt keine Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt.