Hamburg. Der Senat hat das Verfassungsgericht angerufen, um die Gesetzeswidrigkeit des Volksbegehrens feststellen zu lassen.

Der Hamburger Senat wehrt sich juristisch gegen das Volksbegehren "Schuldenbremse streichen", mit dem die Stadt zum Ausstieg aus den Mechanismen zur Schuldenbegrenzung gezwungen werden soll. Wie der Senat am Freitag mitteilte, habe man beim Hamburgischen Verfassungsgericht die Feststellung beantragt, "dass das 'Volksbegehren für ein Hamburger Gesetz zur Streichung der Schuldenbremse aus der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg' nicht durchgeführt werden darf, da dieses Volksbegehren verfassungsrechtlich unzulässig ist."

Der vorgelegte Gesetzentwurf sei "weder mit dem Grundgesetz noch mit der Hamburger Verfassung vereinbar", heißt es in der Senatsmitteilung. Mit ihrem Vorgehen verstoße die Volksinitiative "gegen die verfassungsrechtlichen Gebote des bundesfreundlichen Verhaltens und der Abstimmungsklarheit sowie gegen den aus dem Demokratieprinzip folgenden Haushaltsvorbehalt in der Hamburger Verfassung".

Zudem stünde bei Annahme des Gesetzentwurfes die Möglichkeit außerplanmäßiger Kreditaufnahmen bei Naturkatastrophen oder in Notsituationen "ohne eine weitere Rechtsänderung nicht mehr zur Verfügung". Wegen dieser Verstöße sowohl gegen die Verfassung der Stadt Hamburg als auch gegen das Grundgesetz sei der Senat verpflichtet, die Feststellung zu beantragen, dass das Volksbegehren nicht durchgeführt werden darf.

Finanzsenator Dressel kritisiert Gesetzentwurf der Volksinitiative

Ende März hatten die Initiatoren der Volksinitiative "Schuldenbremse streichen" angekündigt, dass die notwendigen 65.000 Unterschriften ab Ende Juli gesammelt werden sollen und hatten das Volksbegehren bei der Senatskanzlei angemeldet. Elias Gläsner von der Volksinitative führte unter Verweis auf die vorübergehende Aussetzung der Schuldenbremse auf Bundesebene wegen der Coronakrise aus: "Die vollständige Streichung der Schuldenbremse aus der Hamburgischen Landesverfassung und allen anderen Regelungen ist daher jetzt erst recht und umso dringender geboten."

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Dem widerspricht Finanzsenator Andreas Dressel (SPD): "Die Volksinitiative ist verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft und sie würde zu absurden Ergebnissen führen: Die geforderte Streichung der Schuldenbremse würde nämlich sogar eine Verschärfung der Kreditaufnahmeregelungen gegenüber dem Status quo bewirken. Sogar jetzt zu Corona-Zeiten, in Notsituationen, wenn eine Kreditaufnahme besonders wichtig ist und unsere Schuldenbremse diese sogar im Ausnahmefall erlaubt, dürfte nach dem Wortlaut der Volksinitiative kein Kredit mehr aufgenommen werden. Das kann nicht richtig sein. Außerdem haben wir auch in Vor-Corona-Zeiten gezeigt, dass Investieren und Konsolidieren kein Widerspruch sind."