Hamburg. Der Senat hat einen Nachtragshaushalt zur Bewältigung der Krise beschlossen. Die CDU spricht jedoch von einem Vorwand.
Der Hamburger Senat hat am Dienstag einen ersten Nachtragshaushalt zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Coronakrise beschlossen. Er basiert auf dem Covid-19-Notsituationsgesetz, das die Bürgerschaft bereits am 1. April 2020 verabschiedet hatte und das für die Jahre 2020/2021 trotz Schuldenbremse eine Kreditaufnahme von insgesamt 1,5 Milliarden Euro erlaubt.
Davon wird nun für 2020 die erste Milliarde in Anspruch genommen. Mit ihr werde „eine Art Corona-Konto“ in der Finanzbehörde ausgestattet, so Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). 800 Millionen Euro davon seien konsumtive Mittel, mit denen die Corona-Soforthilfe für Unternehmen und Selbstständige sowie die besonderen Bedarfe der Gesundheits-, Kultur-, Sport- und der Wissenschaftsbehörde gedeckt werden sollen.
Corona-Soforthilfe finanzieren und öffentliche Unternehmen stützen
Hinzu kommen mit den „Investitionen zur Bewältigung der Coronakrise“ und den „Darlehen zur Bewältigung der Coronakrise“ zwei neue Programme mit einem Ansatz von jeweils 100 Millionen Euro. Mit dem Investitionsprogramm kann unter anderem das Eigenkapital öffentlicher Unternehmen gestärkt und medizinische Geräte beschafft werden. Um die Liquidität der öffentlichen Unternehmen zu sichern, wurde zudem der Gesamtrahmen für Liquiditätshilfen aus dem Haushalt von derzeit 1,1 auf 2,5 Milliarden Euro angehoben.
„Mit einer Milliarde Euro in 2020 können wir die unmittelbare Krisenbewältigung und die Maßnahmen des Hamburger Schutzschirms verantwortbar ausfinanzieren“, sagte Dressel. „Wir haben für den weiteren dynamischen Krisenverlauf noch genug Reserven, um die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Es bleibt dabei, dass wir das möglich machen wollen, was nötig ist.“
Farid Müller, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen Bürgerschaftsfraktion, sagte: „Ob Bäderland, Stadtreinigung oder die Hochbahn, sie alle sind soziale und wirtschaftliche Standbeine unserer Stadt und sorgen dafür, dass die Grundfunktionen laufen. Mit der heute vorgeschlagenen Option, öffentliche Unternehmen, sofern notwendig, mit Liquidität zu versorgen, tragen wir Verantwortung als Arbeitgeber und sichern den reibungslosen Ablauf auf dem Weg aus der Krise.“
CDU: "Die Coronakrise darf nicht beliebig zum Vorwand genutzt werden"
Die Bürgerschaft soll am 22. April über den Nachtragshaushalt abstimmen. CDU-Finanzexperte Thilo Kleibauer kritisierte bereits, dass der Senat neben der Ausweitung des Ausgabenspielraums um eine Milliarde Euro auch den Rahmen für die kurzfristigen „Kassenverstärkungskredite“ von 4,5 auf sieben Milliarden Euro erhöhen wolle: „Dies ist erklärungsbedürftig, zumal bislang lediglich ein Bruchteil dieser Kreditlinien genutzt wurde“, so Kleibauer.
„Bei allem Verständnis für die schnelle Anpassung des Haushaltsplans in dieser Situation: Die Coronakrise darf nicht beliebig zum Vorwand genutzt werden, zusätzlich extrem hohe Kreditmöglichkeiten für den Senat zu schaffen.“
Aus der Finanzbehörde hieß es, der um 2,5 Milliarden Euro erweiterte Rahmen für Kassenkredite werde größtenteils (1,4 Milliarden) benötigt, um gegebenenfalls die Liquiditätshilfen für die öffentlichen Unternehmen zu finanzieren. Der kleinere Teil sei ein Sicherheitspuffer für unabsehbare Entwicklungen an den Finanzmärkten. Wenn etwa langfristige Finanzierungen nicht mehr möglich seien, müsse man gegebenenfalls mit kurzfristigen Kassenkrediten zwischenfinanzieren. Der erweiterte Rahmen diene nicht dazu, neue Projekte zu finanzieren.
Die Hamburger Corona-Soforthilfe (HCS) für Unternehmer:
- Solo-Selbständige: 2500 € (Hamburg), 9000 € (Bund), 11.500 € (Gesamt)
- 1–5 Mitarbeiter: 5000 € (HH), 9000 € (Bund), 14.000 € (Gesamt)
- 6–10 Mitarbeiter: 5000 € (HH),15.000 € (Bund), 20.000 € (Gesamt)
- 11–50 Mitarbeiter: 25.000 € (HH), keine Beteiligung vom Bund
- 51–250 Mitarbeiter: 30.000 € (HH), keine Beteiligung vom Bund