Hamburg. Die Einnahmen aus Parkgebühren und Bußgeldern steigen seit Jahren, doch den obersten Kassenprüfern ist das zu wenig.
Die Einnahmen der Stadt aus Parkgebühren und – falls Autofahrer sich darum drücken – Bußgeldern steigen seit Jahren kräftig an. Dennoch hat der Landesrechnungshof den Senat zu noch mehr Engagement aufgefordert. „Parkraum ist in Hamburg knapp“, sagte Rechnungshof-Präsident Stefan Schulz bei der Vorstellung des Jahresberichts seiner Behörde. „Die gerechte Verteilung des Parkraums setzt einen permanenten Überwachungsdruck voraus.“
Theoretisch könne die Stadt pro Jahr 46 Millionen Euro an Parkgebühren einnehmen, so Schulz – was allerdings eine nicht realistische Auslastung zu 100 Prozent voraussetzt, wie der Rechnungshof selbst einräumt. Dass der Betrag von 2006 bis 2015 von 7,5 auf 9,5 Millionen Euro gestiegen ist, reicht der unabhängigen Kontrollbehörde daher nicht. Offensichtlich gebe es immer noch „ erhebliche Defizite in der Parkraumüberwachung“, so Schulz.
Hamburg rüstet im Kampf gegen Parksünder auf
Da sein Bericht sich auf das Jahr 2015 bezieht, räumte er allerdings ein, dass der Senat mittlerweile gehandelt hat: So wurde die Zahl der Knöllchenschreiber beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) in 2016 von 49 auf 80 erhöht. Und die Einnahmen aus regulären Parkgebühren sollen im vergangenen Jahr von 9,5 auf etwa zwölf Millionen Euro gestiegen sein. Insgesamt hatte Hamburg 2015 mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs gut 17 Millionen Euro an Bußgeldern eingetrieben. Der größte Teil davon entfiel auf Falschparker, während die 4,3 Millionen Euro sich nur auf Autofahrer beziehen, die sich vor den Gebühren gedrückt haben.
Eklatante Mängel bei der Gewährung von „Hilfen zur Erziehung“
In seinem mehr als 200 Seiten starken Jahresbericht beklagt der Rechnungshof zudem eklatante Mängel der Behörden bei der Gewährung von „Hilfen zur Erziehung“. Rund 300 Millionen Euro gibt Hamburg dafür jährlich aus, unter anderem, um möglichen oder tatsächlichen Kindeswohlgefährdungen zu begegnen. Dafür gibt es klare Regeln, die im Zuge immer neuer Fälle gestorbener oder misshandelter Kindern zudem immer wieder verschärft wurden.
Dennoch werden sie nach Darstellung des Rechnungshofs oft nicht eingehalten. Ein Beispiel sei das „ Hilfeplangespräch“, in dem mit allen Beteiligten Art und Umfang der Hilfe besprochen werden soll und das daher vor Gewährung der Hilfe stattfinden soll. Eine Prüfung im Bezirksamt Eimsbüttel hat laut Rechnungshof-Präsident Schulz ergeben: „In keinem der untersuchten Fälle fand das Gespräch vor Beginn der Hilfe statt, teilweise sogar erst neun Monate später.“ Die bei Kindeswohlgefährdungen vorgeschriebene Hinzuziehung einer zweiten Fachkraft sei in zwei Drittel der untersuchten Fälle nicht oder nur mangelhaft erfolgt. Und die Frage, ob und inwiefern ein Kind nun wirklich gefährdet ist, sei nur lückenhaft dokumentiert worden.