Hamburg. Der anhaltende Flüchtlingsstrom bindet viele Ressourcen am Verwaltungsgericht. Allein im ersten Quartal 2015 gingen 500 Klagen ein.

Das Verwaltungsgericht (VG) ist der bislang einzige Bereich der dritten Gewalt, der 2015 personell aufgestockt wurde. Grund: Der zunehmende Zustrom von Flüchtlingen hat dazu geführt, dass die Asylverfahren erhebliche Ressourcen des VG binden. Die Justizbehörde hat zur Beschleunigung der Fallbearbeitung seit Anfang des Jahres acht zusätzliche Richterstellen besetzt. Dabei handelt es sich um zwei neue Kammern mit je drei Richtern sowie zwei bisher vakante Richterstellen. „Zusätzlich planen wir die Einrichtung einer weiteren Kammer im Oktober“, sagte Behördensprecher Thomas Baehr. Dann gäbe es insgesamt elf Richter mehr als bisher.

Dem CDU-Rechtsexperten Richard Seelmaecker geht das aber nicht weit genug. „Zur Entlastung der Richter am Verwaltungsgericht und zur Beschleunigung der Asylverfahren sind 16 Richterstellen für die Bereiche des Asyl- und Ausländerrechts beim Verwaltungsgericht Hamburg zu schaffen“, sagte der CDU-Politiker.

Laut der Senatsantwort auf eine CDU-Anfrage sind im ersten Quartal 2015 rund 500 Klagen beim VG eingegangen (2011 gesamt: 405, 2013: 889). Hält dieser Druck an, hätten die 21 VG-Kammern am Ende des Jahres mehr als 2000 Asylverfahren zu entscheiden. Längst ist klar, dass etliche Verfahren jenseits des Asylrechts liegen bleiben.

„Wir befinden uns in einer angespannten Personalsituation im Hinblick auf die stark angestiegenen Fallzahlen im Asylbereich“, heißt es im Verwaltungsgericht. Bei den meisten Klageverfahren handelt es sich um Eilverfahren von Flüchtlingen, deren Asylanträge als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurden. Sie hoffen so, ein Bleiberecht wenigstens für die Dauer des Klageverfahrens zu erwirken. Hinter vorgehaltener Hand sprechen Juristen von „sinnlosen Verfahren“.