In einer Schadstofferhebung wurde offenbar festgestellt, dass das als krebserregend geltende Material unter anderem in Feuerschutztüren und der Dacheindeckung gefunden wurde.

Hamburg. Wird der Bunker an der Forsmannstraße abgerissen, obwohl noch wichtige Unterlagen fehlen? Diesen Vorwurf erhebt die Initiative „Wir sind Winterhude“. „Die Baufirma hat notwendige statische Gutachten über die Standsicherheit der Nachbarhäuser sowie die Asbestbeseitigungsbescheinigung noch nicht beim Bauprüfamt eingereicht“, sagen die Sprecher Angela Boll und Hartmut Ring. Sie fordern daher, die bereits begonnenen Abrissvorbereitungen sofort zu stoppen.

Wie berichtet, soll der Hochbunker an der Forsmannstraße 10 einem Neubau mit 38 Eigentumswohnungen weichen. Die Anwohner fürchten, dass die Erschütterungen des Abrisses ihre Häuser beschädigen könnten. Nun kommt auch noch die Angst vor Gesundheitsschäden durch Asbest hinzu. In einer Schadstofferhebung habe die Firma Ehlert & Söhne im Februar 2013 festgestellt, dass das als krebserregend geltende Material unter anderem in Feuerschutztüren und der Dacheindeckung gefunden wurde. Auch andere Gebäudeteile könnten laut Gutachten betroffen sein.

Das Gutachten sei viel zu spät erstellt worden, so die Initiativensprecher. Denn das Bezirksamt habe die Abrissgenehmigung bereits im August 2012 erteilt. Damals war auch der Denkmalschutz aufgehoben worden – ein Erhalt des Bunkers war für den Investor, das Unternehmen Otto Wulff, angeblich nicht zumutbar. Boll und Ring präsentieren jedoch ein Schreiben der Kulturbehörde, in dem diese eine von der Baufirma selbst erstellte Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Sanierung des Bunkers akzeptiert. „Dass sich die Instandsetzung aus Sicht eines Wohnungsbauunternehmens nicht lohnt, liegt doch auf der Hand“, sagt Hartmut Ring. Es habe den Anschein, dass hier Prozessabläufe zugunsten des Investors interpretiert würden und erforderliche Prüfungen nicht stattfänden, um schnell neue Wohnungen bauen zu können.

Das Bezirksamt weist die Sorgen vor Asbestfreisetzung und möglichen Gebäudeschäden als unbegründet zurück. „Erst wenn die Schadstofffreiheit durch einen Sachverständigen bestätigt und die Standsicherheit durch das Bezirksamt und die Fachleute des Amts für Bauordnung und Hochbau geprüft wird, dürfen die eigentlichen Abrissarbeiten beginnen“, heißt es.