Hamburger CDU-Frakton will entgegen der Absicht des Schulsenators die Wahlmöglichkeit für Behinderte beim Schulbesuch erhalten.
Hamburg. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion lehnt das von Schulsenator Ties Rabe (SPD) vorgelegte Konzept zur Integration behinderter Kinder in allgemeinbildende Schulen in weiten Teilen ab. "Das Wahlrecht der Eltern, was für die Kinder das Beste ist, muss erhalten bleiben“, sagte der Vorsitzende des Schulausschusses, Walter Scheuerl (parteilos), am Mittwoch bei der Vorlage eines CDU-Antrags zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des entsprechenden Paragrafen im Hamburger Schulgesetz. Das bedeute, dass Sonderschulen erhalten bleiben müssten. Scheuerl kündigte für den 11. November eine Sachverständigenanhörung im Schulausschuss an. Mit den Obleuten der anderen Fraktionen werde derzeit ein entsprechender Beschluss für den 27. Oktober vorbereitet.
Eine pauschale Zuweisung von Förderstunden, wie Schulsenator Rabe sie vorgeschlagen hat, lehnt die CDU ebenso ab wie das angedachte teilweise Aus für eine individuelle Diagnostik zur Feststellung eines Förderbedarfs. Der CDU-Schulexperte Robert Heinemann sagte: "Wir wollen keine massive Ressourcenausweitung, sondern wir wollen dafür sorgen, dass die Ressourcen vernünftig organisiert werden.“ Pauschallösungen seien da nicht hilfreich. Und auch ein Verzicht auf eine individuelle Untersuchung der Kinder auf einen möglichen Förderbedarf wäre kontraproduktiv. "Ich glaube, es ist wichtig, dass man weiß, welche Förderbedarfe ein Kind hat, damit man zielgenau Förderpläne aufstellen kann und zielgenau untersuchen kann, ob die Förderung etwas gebracht hat“, sagte Heinemann.
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Schulsenator Rabe hatte vorgeschlagen, in den Bereichen "Lernen, Sprache, soziale und emotionale Entwicklung“ pauschal 4,6 Prozent aller Kinder als förderbedürftig einzustufen und ihnen dafür jeweils drei doppelt besetzte Unterrichtsstunden pro Woche einzuräumen. Die dafür notwendigen zusätzlichen Lehrer- oder Sozialpädagogen sollen dabei anhand der Gesamtschülerzahl errechnet und dann dauerhaft an den Schulen eingesetzt werden. In schwierigen Stadtteilen soll der Wert auf sechs Prozent erhöht, in unproblematischen Stadtteilen dagegen auf ein Prozent gesenkt werden, erklärte Rabe unter Hinweis auf entsprechende Gutachten. Damit verbunden wäre laut Rabe auch ein Ende des "ganzen Gutachtenwahnsinns“.
Seit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs behinderter Kinder auf einen Besuch allgemeinbildender Schulen ist deren Zahl an diesen Bildungseinrichtungen massiv gestiegen. Im Vergleich zum Schuljahr 2008/2009 hat sich die Zahl von Schülern mit einem Förderbedarf in den Bereichen "Lernen, Sprache, soziale und emotionale Entwicklung“ laut Schulbehörde von im Schnitt 90 Kindern pro Jahrgang auf knapp 580 in den Klassen 1, 2, 5 und 6 erhöht. Insgesamt liege die Integrationsquote seit Bestehen des Rechtsanspruchs bei diesen Klassen bei 60 Prozent. Davor seien es rund 15 Prozent gewesen. (dpa)