Der Politiker muss eine Kaution von 5000 Euro zahlen. Ciftlik wird wegen Anstiftung zur Urkundenfälschung und Körperverletzung angeklagt.
Hamburg. Nach dreieinhalb Monaten in Untersuchungshaft ist der frühere Sprecher der Hamburger SPD, Bülent Ciftlik, zunächst wieder auf freiem Fuß. Der 39-Jährige wurde am Montag unter Auflagen entlassen, wie Gerichtssprecher Janko Büßer bestätigte. Der ehemalige Bürgerschaftsabgeordnete musste eine Kaution von 5000 Euro zahlen. Ciftlik hat bisher alle Vorwürfe zurückgewiesen.
Das Oberlandesgericht hatte Ende vergangener Woche entschieden: Der Haftbefehl bleibt im Wesentlichen bestehen, Ciftlik wird aber unter Auflagen „aus Gründen der Verhältnismäßigkeit“ von weiterer U-Haft verschont. Die bei Haftsachen übliche Bearbeitungszeit von drei Monaten zwischen dem Eingang der Anklage und der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens sei bereits um mehr als eine Woche überschritten, hieß es zur Begründung. „Weder ein besonderer Umfang noch eine besondere Schwierigkeit der Sache“ könnten die Überschreitung rechtfertigen.
Die Staatsanwaltschaft hat Ciftlik bereits im März wegen insgesamt elf Straftaten angeklagt. Die Behörde wirft ihm unter anderem vor, er habe für ihn arbeitende Wahlhelfer angewiesen, Briefwahlanträge türkischstämmiger Deutscher für die Bürgerschaftswahl 2008 zu fälschen. Außerdem hält sie Ciftlik einer Körperverletzung für dringend verdächtig: Er soll Mitte Februar in seinem Abgeordnetenbüro einem damals 23-Jährigen eine Ohrfeige verpasst haben – und zwar aus Verärgerung über dessen Zeugenaussage bei den Briefwahl-Ermittlungen, wie Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers sagte.
Der frühere Aufsteiger der Hamburger SPD war 2010 wegen Vermittlung einer Scheinehe zu einer Geldstrafe verurteilt worden - und von der SPD aus Fraktion und Partei ausgeschlossen worden. Gegen das Urteil gingen sowohl der 39-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung. Wann der neue Prozess gegen ihn beginnt, stehe bisher nicht fest, erklärte Gerichtssprecher Büßer.
Ciftlik war Mitte März wegen Verdunkelungsgefahr in U-Haft genommen worden. Die Staatsanwaltschaft befürchtete also, dass er Beweismittel ändern oder Zeugenaussagen beeinflussen könnte. Auch das Oberlandesgericht erklärte nun, es sehe den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr – weil hochwahrscheinlich sei, dass Ciftlik auf Zeugen in unlauterer Weise einwirken und dadurch die Ermittlung der Wahrheit erschweren werde. „Ihm wurde daher auferlegt, keinen Kontakt mit den in der Anklage aufgelisteten und auch mit den von ihm selbst benannten Zeugen aufzunehmen“, betonte Möllers.
Rund um das Scheinehe-Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Ciftlik auch wegen des Verdachts der Manipulation von Beweismitteln und der Anstiftung zur Falschaussage angeklagt. So soll Ciftlik mit Hilfe eines Ausspähprogramms eine fingierte E-Mail geschrieben haben, sagte Möllers – damit es den Anschein hatte, als ob eine Ex-Freundin die Absenderin sei.