Hamburg will künftig auch für die Produkte der Gemüsebauern werben. Entsprechende Strategien für das Marketing werden entwickelt.

Hamburg. Der Hamburger Senat will den von der EHEC-Krise betroffenen Gemüsebauern eine Soforthilfe in Höhe von 7.500 Euro pro Betrieb zahlen. „Das Geld wird noch in der kommenden Woche an die betreffenden Betriebe in Hamburg ausgezahlt“, sagte Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) am Donnerstag. Bislang rechne der Senat mit etwa 75 Betrieben, die die Beträge in Anspruch nehmen könnten, so Horch.

Das Geld soll „vollkommen unbürokratisch“ ausgezahlt werden. Es käme nicht darauf an, wie groß der einzelne Betrieb ist oder ob 50 oder 60 Prozent der Ernte von den Ausfällen betroffen seien, sagte Horch. „Wir wollen hier nicht auf große Begründungen oder Erklärungen einsteigen“, sagte der Wirtschaftssenator.

Darüber hinaus will der Senat in Zukunft stärker für die Produkte der Gemüsebauern in Hamburg werben. „Wir wollen dafür werben, dass es unbedenklich ist, auf den Märkten der Stadt Gemüse zu kaufen“, so Horch. „Wenn wir hier als Stadt tätig werden und dies nicht nur den Verbände oder den Landwirten selbst überlassen, unterstützt dies auch die Glaubwürdigkeit“, sagte Horch. So soll unter anderem durch entsprechende Marketingstrategien das Vertrauen der Verbraucher zurückgewonnen werden.

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EHEC-Lage in Hamburg entspannt sich weiter

Die Zahl der EHEC-Neuerkrankungen in Hamburg stabilisiert sich weiter. Seit Mittwoch seien der Gesundheitsbehörde acht weitere EHEC-Fälle sowie zwei zusätzliche HUS-Fälle gemeldet worden, teilte die Behörde am Donnerstag in Hamburg mit. Die Erkrankungen der jetzt gemeldeten Fälle seien jedoch vor dem langen Pfingstwochenende aufgetreten.

Den Angaben zufolge beläuft sich die Zahl der gemeldeten EHEC-Fälle beziehungsweise Verdachtsfälle aktuell auf 1.079. Die Zahl der schwer erkrankten HUS-Patienten liegt bei 188. Mit 143 HUS-Fällen sind Frauen weiterhin überproportional häufig vertreten. Laut Gesundheitsbehörde hat sich die Situation in den Krankenhäusern „deutlich entspannt“.

Derweil muss sich der spanische Gemüsehändler Frunet noch einige Tage in Geduld üben. Das Hamburger Verwaltungsgericht entscheidet frühestens Anfang kommender Woche über die Eilanträge des Unternehmens gegen die Gesundheitsbehörde der Stadt. Weder zu dem ersten noch zu dem zweiten Eilantrag werde es in dieser Woche einen Richterspruch geben, sagte eine Sprecherin der Hamburger Verwaltungsgerichte. Das Verwaltungsgericht beabsichtige eine zusammengefasste Entscheidung.

In der vergangenen Woche hatte die Berliner Kanzlei Lindenpartners den Eilantrag für den spanischen Obst- und Gemüsehändler Frunet beim Verwaltungsgericht eingereicht. Darin fordert Frunet nach Gerichtsangaben ausschließlich die Einsicht in die Akten der Gesundheitsbehörde. Diese hat die Behörde den Spaniern nach Angaben der Kanzlei bislang verweigert. Zudem will Frunet mit einem Unterlassungsantrag der Gesundheitsbehörde die weitere Behauptung verbieten lassen, dass der auf einer Gurke der Firma nachgewiesene Erreger lebensgefährlich sei. Die Behörde der Hansestadt hat laut Gerichtssprecherin bis Freitag (17. Juni) Zeit, zu diesem zweiten Eilantrag Stellung zu nehmen. Eine Reaktion der Behörde zum ersten Eilantrag war am Mittwoch beim Verwaltungsgericht eingegangen.

Nach dem EHEC-Fund an vier Salatgurken in Hamburg hatte die Gesundheitsbehörde der Stadt am 26. Mai Frunet-Gurken als eine erste Infektionsquelle bezeichnet. Wenige Tage später musste die Behörde allerdings einräumen, dass es sich dabei nicht um den EHEC-Stamm handelt, der zur Epidemie geführt hat.