Künftig dürfen Polizisten Verdächtige nicht mehr stundenlang für den Erkennungsdienst festhalten. Das entschied das Verfassungsgericht.

Karlsruhe/Hamburg. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass die Polizei Tatverdächtige künftig nicht stundenlang für erkennungsdienstliche Maßnahmen festhalten darf, wenn die Identität auch einfacher geklärt werden kann. Laut dem Beschluss dürfen etwa Demonstranten, deren Identität durch einen Personalausweis feststeht, nicht noch stundenlang eingesperrt werden, nur um sie zusätzlich zu fotografieren (AZ: 1 BvR 47/05 und 1 BvR 142/05).

Anlass der Entscheidung war eine Aktion der sogenannten Bauwagenszene im Jahr 2003 in Hamburg. Damals hatten die beiden nun erfolgreichen Kläger gemeinsam mit etwa 100 weiteren Bauwagenbewohnern ein Grundstück in Hamburg besetzt, um es als neuen Wohnsitz und Abstellort ihrer Bauwagen zu nutzen. Die Polizei hatte die Gruppe deshalb wegen Verdachts des Hausfriedensbruchs vorläufig festgenommen. Obwohl die beiden Kläger sich mit einem Personalausweis ausweisen konnte, wurde sie bis zu acht Stunden festgehalten, um sie zu fotografieren.

Karlsruhe bezeichnete dies mit Blick auf das vom Grundgesetz geschützte Freiheitsrecht als unverhältnismäßig. Die Identität der beiden Kläger sei durch die Polizei bereits auf dem besetzten Platz anhand der Ausweise festgestellt worden. Ein weiterer Eingriff in die persönliche Freiheit der Kläger war mit Blick auf die Schwere der Tat deshalb unnötig. Einfache Fotos als Erinnerungsstütze für Beamte bei späteren Gerichtsverfahren hätte die Polizei auch direkt vor Ort machen können, heißt es in dem Beschluss.