Der Kieler Rechtsprofessor Florian Becker hat im Auftrag des Hotel- und Gaststättenverbandes ein Gutachten zu den Plänen des Senats erarbeitet.

Hamburg. Hamburger Hotelbesitzer machen Front gegen die „Bettensteuer“: Die vom schwarz-grünen Senat geplante Kulturtaxe auf Übernachtungen ist nach Überzeugung des Kieler Rechtsprofessors Florian Becker verfassungswidrig. Die Hansestadt habe keine Gesetzgebungskompetenz für eine „Bettensteuer“, sagte Becker, der im Auftrag des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) ein Gutachten zu den Senatsplänen erarbeitet hat.

Auch eine Regelung analog zur Kurtaxe in Badeorten sei nicht möglich. „Ich kann die Hoteliers nur ermutigen, Widerspruch gegen die Abgabenbescheide einzulegen“, sagte der Professor am Montag in der Hansestadt. Der Senat hatte beschlossen, dass Hotelgäste in Hamburg vom kommenden Jahr an einen Aufschlag von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis zahlen sollen.

Der Dehoga werde jetzt auf den Senat zugehen, kündigte Verbandsvize und Leiter der Fachgruppe Hotels, Lutz Nicolaus, an. „Wir werden nun versuchen, im Dialog mit der Stadt Schaden von Hamburg abzuwenden.“ Der Senat verspricht sich von der Abgabe Mehreinnahmen in Höhe von rund zehn Millionen Euro.

Nicolaus hält das Ergebnis einer Umfrage entgegen, an der sich 113 Hotels in der Hansestadt beteiligt haben. Nach der Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Übernachtungen seien noch Investitionen von fast 33 Millionen Euro geplant. Bei 94 Prozent der befragten Hotels stünden diese infrage, wenn eine „Bettensteuer“ käme. Von 415 neuen Arbeitsplätzen wären 270 gefährdet. Außerdem erwartet Nicolaus einen erheblichen Imageschaden für Hamburg. Wahrscheinlich würden ganze Kongresse in andere Städte abwandern.

Nach Beckers Rechtsauffassung darf Hamburg als Bundesland keine „Bettensteuer“ als Aufwandsteuer erlassen, da diese mit der Umsatzsteuer gleichartig wäre. Eine Aufwandsteuer müssten außerdem nur Privatgäste, nicht aber Geschäftsleute bezahlen. Das würde Hoteliers in die Rolle von Kontrolleuren drängen und das Verhältnis zwischen Gast und Gastgeber beeinträchtigen. „Es kann nicht angehen, dass der Hotelier als Steuerinspektor für die Stadt eingespannt wird“, sagte Nicolaus.

Nach Beckers Überzeugung ist die Kulturtaxe unzulässig, weil nicht jeder Gast die kulturellen Angebote in Hamburg in Anspruch nimmt. Diese werden außerdem wesentlich von Hamburgern und Tagesgästen genutzt. Hamburgs Tourismus wächst seit Jahren stark. In diesem Jahr könnte erstmals die Marke von neun Millionen Übernachtungen erreicht werden. Die Hamburg Tourismus GmbH geht von weiteren Zuwächsen in den kommenden Jahren aus.