Die Verbraucherzentrale Hamburg rät dazu, Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Street-View-Fotos einzulegen. "Wir empfehlen Widerspruch, weil hier nur aus Kommerzgründen fotografiert wurde", sagte die für Rechtsfragen zuständige Edda Costelló. Man könne aber wohl nicht fordern, dass Google bei jedem Hausbesitzer oder Mieter um Erlaubnis fragt. "Öffentliche Straßen haben keine Persönlichkeitsrechte, und es steht jedem frei, dort zu fotografieren."
Vorabwiderspruch ist möglich online (ab nächste Woche: www.google.de/streetview ), per Brief (Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg), per Mail ( streetview-deutschland@google.com )