Bürgerschaft soll sich anderen Parlamenten angleichen. Vorteile: Geringere Kosten und “die Möglichkeit zu mehr Zeit für Sacharbeit“.
Hamburg. In 14 von 16 Bundesländern finden die Landtagswahlen alle fünf Jahre statt, nur in Hamburg und Bremen noch alle vier Jahre. Doch nachdem die rot-grüne Koalition in Bremen ebenfalls die Verlängerung der Wahlperiode auf den Weg gebracht hat, soll nun auch Hamburg nachziehen - das fordert die CDU-Bürgerschaftsfraktion. Sie reicht heute einen Antrag auf eine Verfassungsänderung ein, mit dem die Wahlperiode der Bürgerschaft auf fünf Jahre verlängert werden soll.
CDU-Verfassungsexperte André Trepoll sieht drei Vorteile. Erstens: "Eine längere Wahlperiode bietet Parlament und Regierung die Möglichkeit zu mehr Zeit für Sacharbeit und weniger Wahlkampfgetöse." Traditionell bräuchten beide Seiten nach einer Wahl etwa ein halbes Jahr für die Einarbeitung, und das letzte Jahr vor einer Wahl sei wiederum meist von Wahlkampfüberlegungen geprägt, heißt es in dem CDU-Antrag, der dem Abendblatt vorliegt. "In Hamburg bleiben Bürgerschaft und Senat damit derzeit nur rund zweieinhalb Jahre echter Arbeitszeit."
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Zweitens würden die Kosten dann nur noch alle fünf Jahre anfallen: Von 2004 bis 2011 sind die Ausgaben für die Wahlen zur Bürgerschaft und zu den Bezirksversammlungen wegen des neuen Wahlrechts mit 20 Stimmen pro Wähler von 1,5 auf 15,7 Millionen Euro gestiegen.
Drittens: die Angleichung an die Regelungen in den anderen Bundesländern: "Auch die Bezirksversammlungen in Hamburg werden von 2014 an für fünf Jahre gewählt", so Trepoll. "Es gibt keinen Grund, warum dies nicht auch für die Bürgerschaft gelten soll." Zumal eine Nicht-Angleichung zur Folge hätte, dass die Bezirks- und die Bürgerschaftswahlen schon 2019 und danach alle 20 Jahre ins gleiche Jahr fallen würden - obwohl sie bewusst voneinander getrennt worden waren. Der CDU-Politiker hofft, dass sein Vorstoß bereits am 13./14. Juni von der Bürgerschaft zur Beratung in den Verfassungsausschuss überwiesen wird.
Die regierende SPD will sich dem nicht verschließen. "Wenn Bremen umstellt, müssen wir auch darüber nachdenken", sagte Verfassungsexpertin Barbara Duden dem Abendblatt. Sie begrüße jedenfalls einheitliche Regelungen in den Bundesländern.