Hamburg. Mann reagiert nervös, als Beamte ihn ansprechen. Vom Polizeirevier führt der Weg zum Gefängnis, dann aber zunächst in die Klinik.

Er sah ziellos aus und machte auch keine Anstalten, im Bahnhof Hamburg-Harburg in einen Zug einzusteigen, als Beamte am Freitagnachmittag den 40-jährigen Mann ansprachen.

Was sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht wussten: Der Mann hatte ein folgenschweres Geheimnis zu verbergen.

Hamburg-Harburg: Kontrolle der Bundespolizei entlarvt Straftäter

Im Gespräch mit den Beamten wirkte der 40-Jährige sofort nervös, woraufhin die Einsatzkräfte misstrauisch wurden. Beim Überprüfen seiner Personalien zeigte sich dann: Der Mann war zur Festnahme ausgeschrieben.

Wegen der Straftat „Erschleichen von Leistungen“ sollte er eine Strafe von 700 Euro zahlen. Weil die bislang aber auf sich warten ließ, war ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen verordnet worden.

Nach Bundespolizeikontrolle: Mann kommt vor Gefängnis noch ins Krankenhaus

Die Beamten nahmen den 40-Jährigen mit auf das Bundespolizeirevier Hamburg-Harburg und unterzogen ihn hier auch einem Atemalkoholtest. Der fiel mit 0,0 Promille allerdings negativ aus. Ein Amtsarzt bestätigte, dass der Mann in Gewahrsam genommen werden konnte.

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Statt in eine Zelle führte ihn der Weg aber zunächst in ein Hamburger Krankenhaus. Auf dem Revier hatte der Mann zunehmend über Schmerzen geklagt. Er gab an, dass die Wirkung seiner Schmerzmittel nachgelassen habe. Daraufhin wurde der 40-Jährige mit einem Rettungswagen unter bundespolizeilicher Bewachung zur Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. Nach einer kurzen medizinischen Untersuchung wurde der Mann dann schließlich einer Haftanstalt zugeführt.

Fahrgast zieht Notbremse und landet auf Bundespolizeirevier in Harburg

Ähnlich zufällig wurde ein 33-jähriger Fahrgast in einem Regionalzug in Richtung Harburg beim Fahren ohne Ticket erwischt.

Ohne Notfall, dafür aber mit Tatendrang, hatte der Mann an der Notbremse im Zug gezogen. Im Bahnhof Harburg nahm ihn schließlich die Bundespolizei in Empfang – denn er konnte weder einen Ausweis, noch eine Fahrkarte vorlegen.