Hamburg. Er trug die Waffe im Holster am Gürtel. Polizisten nahmen ihn fest. Gegen den 57-Jährigen bestand bereits ein Waffenverbot.
Mit einer Pistole hat ein 57-Jähriger in einer Kneipe an der Neuen Straße in Harburg Gäste bedroht. Der Vorfall passierte in der Nacht zum Sonnabend. Polizisten konnten den Mann festnehmen.
Polizei Hamburg: Der 57-Jährige konnte noch in der Nähe gestellt werden
Der Täter hatte sich in der Gaststätte zunächst über die Bedienung beschwert. Dann beleidigte er die Frau. Die Mitarbeiterin verließ kurz die Kneipe. Als sie zurückkehrte, lag der Mann zunächst am Boden. Dann rappelte er sich auf und zog eine Pistole, mit der er auf mehrere Gäste zielte. Diese konnten den Mann dazu bewegen, das Lokal zu verlassen.
Zwischenzeitlich alarmierte Polizisten stellten den 57-Jährigen noch in der Nähe der Gaststätte und nahmen ihn fest. Die Waffe, die er in einem Lederholster am Gürtel trug, entpuppte sich als Schreckschusspistole. Ein Atemalkoholtest des Mannes ergab den Wert von fast zwei Promille.
Polizei Hamburg: Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden weitere Waffen sichergestellt
Gegenüber den Beamten prahlte der Betrunkene, dass er noch mehr Waffen habe. Seine Wohnung im Stadtteil Horn wurde durchsucht. Dort entdeckten die Beamten zwei Softairwaffen, die Sturmgewehren nachempfunden waren. In einem Fall handelte es sich um die Nachbildung einer AK 47, eines berühmten russischen Sturmgewehrs. Beide Waffen wurden von den Polizisten sichergestellt und werden jetzt von der Kriminaltechnik untersucht.
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Der 57-Jährige wurde auf die Wache gebracht. Dort konnte er in einer Zelle ausnüchtern. Später wurde er mangels Haftgründen wieder auf freien Fuß gesetzt. Der Vorfall wird für ihn ein strafrechtliches Nachspiel haben. Gegen ihn wird wegen Beleidigung, Bedrohung und Verstoß gegen das Waffengesetz ermittelt, auch weil er keinen sogenannten „kleinen Waffenschein“ besitzt, der ihn zum Führen einer solchen Waffe berechtigt hätte.
Tatsächlich besteht gegen den Mann bereits ein Waffen- und Munitionsbesitzverbot, weil er in der Vergangenheit bereits wegen Straftaten im Zusammenhang mit Waffen aufgefallen war.