Hamburg. Mann wird auffällig, als er kein Ticket vorzeigen kann. Dann eskaliert die Situation – die unter anderem mit verletzten Beamten endet.
Für einen 43 Jahre alten Mann aus Sachsen-Anhalt hat die Bahnfahrt mit einem Metronom von Uelzen nach Hamburg am Sonnabendnachmittag gegen 16.55 Uhr bereits am Bahnhof Hamburg-Harburg geendet. Nachdem der Fahrgast keinen Fahrschein vorzeigen konnte, kam es erst zur verbalen Auseinandersetzung und dann zur sexuellen Belästigung: Der Mann war „offensichtlich alkoholisiert“, als er einer 29 Jahre alten Zugbegleiterin an die Brust fasste, wie die Bundespolizei Hamburg am Sonntag bekannt gab.
Im Bahnhof Harburg wartete bereits die Bundespolizei auf den eintreffenden Metronom-Zug und stellte den Mann. Der zeigte sich allerdings weiterhin aggressiv und musste schließlich gefesselt aus dem Zug getragen werden.
Hamburg-Harburg: Fahrgast belästigt Zugbegleiterin – Bundespolizei kommt zur Hilfe
Für den Einsatz am Bahnhof war eine Streife der Bundespolizei vor Ort, die den Aggressor im Zug antraf. Hier wollten die Beamten die Personalien des Mannes aufnehmen – allerdings ohne Erfolg. Der 43-Jährige beschimpfte die Einsatzkräfte und verweigerte sich den Aufforderungen der Beamten.
Auch die Ansage, den Zug zu verlassen, ignorierte der Mann. Bundespolizeisprecher Rüdiger Carstens: „Unter erheblichen Widerstandshandlungen wurde der Tatverdächtige dann gefesselt und aus dem Zug getragen. Dabei erlitten einige Polizisten Kratz- und Schürfwunden an den Armen.“
Bundespolizei muss Fahrgast gefesselt aus Zug in Hamburg-Harburg tragen
Anschließend wurde der Fahrgast auf das Bundespolizeirevier im Bahnhof gebracht. Bei der Durchsuchung seiner Kleidung fanden die Beamten verdächtige Substanzen, die auf Rauschgift hindeuteten und vor Ort sichergestellt wurden. Dass der Mann alkoholisiert war, bestätigte dann ganz offiziell auch noch ein Atemalkoholtest, bei dem sich ein Wert von 1,43 Promille ergab.
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Die Einsatzkräfte der Bundespolizei leiteten gleich mehrere Strafverfahren gegen den 43-Jährigen ein: Verdacht auf sexuelle Belästigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Erschleichen von Leistungen. Anschließend wurde der Mann wieder entlassen.