Hamburg. Die Frau soll in Hamburg eine Verkehrsader blockiert haben. Weil sie sich gegen einen Strafbefehl wehrt, soll es zur Verhandlung kommen.

  • Eine 62-jährige Aktivistin der „Letzten Generation“ legt Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Nötigung ein.
  • Gemeinsam mit anderen Klimaaktivisten hatte sie den Verkehr im Elbtunnel und auf den Elbbrücken kurz vor Ostern zum Erliegen gebracht.

Wohl keine andere Protestbewegung polarisiert aktuell derart stark wie die „Letzte Generation“. Man denke nur an das Besudeln von Kunstwerken. Die Bilder der medienwirksamen Aktionen zeigen häufig junge Leute – doch die Unterstützer stammen nachweislich aus allen Gesellschaftsschichten, Berufsgruppen und eben auch Altersklassen. Bei der letzten Klebe- und Blockade-Aktion am Donnerstag im Bereich Elbtunnel und Elbbrücken mischte auch ein 73 Jahre alter Mann mit. Zeitweise brach der Verkehr an diesen neuralgischen Punkten in Hamburg komplett zusammen. Nichts ging mehr.

Letzte Generation: Angeklagte hatte Einspruch gegen Strafbefehl eingelegt

Mit ihren 62 Jahren dürfte auch jene Frau schon zur etwas reiferen Generation der „Letzten Generation“ gehören, die sich am kommenden Freitag in Harburg vor dem Amtsgericht wegen Nötigung verantworten muss. Dass es in ihrem Fall überhaupt zur öffentlichen Hauptverhandlung kommt, liegt daran, dass die Angeklagte in der Sache Einspruch gegen einen Strafbefehl über 40 Tagessätze eingelegt hatte.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, im Bereich der Neuen Elbbrücken – auf der Kreuzung Billhorner Brückenstraße/Billhorner Röhrendamm – Lebensmittel verteilt und sich mit ihren Mitstreitern so auf die Fahrbahn gesetzt zu haben, dass Fahrzeuge nicht mehr passieren konnten.

Prozess: 58 Jahre alter Mitstreiter bereits Mitte März verurteilt

Bereits Mitte März hatte das Amtsgericht im Zusammenhang mit dieser Aktion einen 58-Jährigen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen á zehn Euro verurteilt. Für etwa 20 Minuten hatten die insgesamt neun Aktivisten – einige hatten sich sogar auf der Straße festgeklebt – vor gut einem Jahr den Verkehr auf fünf Fahrspuren lahmgelegt. Dann kam die Polizei und nahm sie mit.

Die jetzt angeklagte 62-Jährige habe versucht, „größtmögliche Aufmerksamkeit für die Aktion der Gruppe Aufstand der letzten Generation zu erregen“, so die Staatsanwaltschaft. Theoretisch könnte sie ihren Einspruch gegen den Strafbefehl noch bis Freitag zurücknehmen, dann wäre die Verhandlung obsolet.

Damit ist jedoch kaum zu rechnen: Wie man es aus den jüngsten Prozessen gegen Anhänger der Letzten Generation kennt, sind Gerichtsverhandlungen nur die Fortsetzung des Protests mit anderen Mitteln.