Hamburg. Drei Täter hatten gegen das zuletzt verschäfte Strafmaß Revision eingelegt. Nun urteilte der Bundesgerichtshof: Sie kommen in Haft.
Das gerichtliche Hin und Her um die Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen hat ein Ende: Die vom Landgericht Hamburg verhängten Strafen gegen vier Jugendliche und einen jungen Mann sind nun rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe mit.
Die drei Deutschen und zwei Serben hatten im Februar 2016 auf einer Geburtstagsfeier eine betrunkene 14-Jährige vergewaltigt, das Ganze gefilmt und anschließend das kaum bekleidete Mädchen bei null Grad Celsius in einem Hinterhof abgelegt. Der Teenager konnte von einem Nachbarn gerettet werden und kam auf eine Intensivstation.
Täter erhielten zunächst Bewährungsstrafen
Für diese Taten wurden die Angeklagten in einem ersten Prozess im Oktober 2016 zu Bewährungsstrafen von ein bis zwei Jahren sowie einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf.
2018 wurde deshalb erneut verhandelt, die Strafen erhöhten sich: Die Angeklagten wurden wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person, gefährlicher Körperverletzung und wegen Herstellens jugendpornografischer Schriften sowie Beihilfe zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. In nur noch zwei Fällen wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Drei Angeklagte hatten Revision eingelegt
Die drei zu Gefängnis verurteilten Angeklagten hatten daraufhin Revision gegen das zweite Urteil des Landgerichtes Hamburg eingelegt. Nun hat der Bundesgerichtshof die Revisionen in zwei Fällen als unbegründet zurückgewiesen, der dritte Angeklagte hatte seine Revision demzufolge selbst zurückgenommen. Das Urteil des Landgerichtes Hamburg vom 6. Juni 2018 ist damit insgesamt rechtskräftig.