Hamburg. Jugendliche vergewaltigen ein Mädchen und legen es dann bei Eiseskälte in einem Hinterhof ab. Urteil verhängt neues Strafmaß.
- Im Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen in Hamburg-Harburg wird am Mittwochmittag das Urteil erwartet. Drei Jugendliche und ein junger Mann aus Serbien hatten sich am 11. Februar 2016 in einer Wohnung an dem betrunkenen Mädchen vergangen, wie das Landgericht bereits in einem ersten Prozess festgestellt hat. Die drei Jugendlichen, darunter zwei Deutsche und ein Serbe sowie eine 15-jährige Deutsche filmten das Geschehen mit dem Handy. Dann legten drei der Angeklagten ihr Opfer frühmorgens bei eisiger Kälte kaum bekleidet in einem Hinterhof ab. Ein Nachbar wurde auf das schreiende Mädchen aufmerksam und verständigte die Polizei.
Das Landgericht hatte die fünf Angeklagten im Oktober 2016 zu Haftstrafen verurteilt - vier jedoch auf Bewährung. Dies hatte teilweise für Empörung gesorgt.
Erstes Urteil rief Empörung hervor
Gegen das Urteil gingen Staatsanwaltschaft und drei Angeklagte in Revision. Der Bundesgerichtshof hob die Urteile auf, bestätigte jedoch die Feststellungen zum Tatgeschehen. Der Bundesgerichtshof hat das Landgericht unter anderem aufgefordert, auch den Straftatbestand der Aussetzung zu prüfen. Das ist der Fall, wenn jemand eine Person in eine hilflose Lage und Lebensgefahr bringt. Sollte die Strafkammer das in ihrem Urteil nun bejahen, könnten sich die Strafen verschärfen. In dem Verfahren geht es in erster Linie um den Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person. Der Gesetzgeber bezeichnet diese Straftat inzwischen auch als Vergewaltigung.
Das 14-jährige Mädchen hatte zur Tatzeit unter der Obhut des Jugendamtes gestanden. Eine 15 Jahre alte Mitbewohnerin hatte es mit zu der Geburtstagsfeier in Harburg genommen. Dort tranken die Jugendlichen zum Teil erhebliche Mengen Alkohol. Die 14-Jährige hatte zunächst einvernehmlichen Sex mit einem 16-Jährigen. Als sie anschließend alkoholbedingt widerstandsunfähig war, missbrauchte sie der 21-Jährige, dann die drei anderen jungen Männer. Schließlich legten sie das Mädchen im Hinterhof ab. Die 14-Jährige musste im Krankenhaus auf der Intensivstation behandelt werden.
Der zweite Prozess lief seit Januar unter Ausschluss der Öffentlichkeit, zur Urteilsverkündung sollen Zuschauer zeitweise zugelassen werden. Die Vorsitzende der Jugendstrafkammer, Anne Meier-Göring, hatte den Ausschluss damit begründet, dass die Angeklagten vor Bloßstellung und Stigmatisierung durch die Medien geschützt werden müssten.