Hamburg. Vier junge Männer sollen im Februar eine 14-Jährige missbraucht haben. Ihnen drohen für die gefilmte Tat bis zu zehn Jahre Haft.
Gemeinsam fielen vier junge Männer in einer Harburger Wohnung über eine 14-Jährige her und vergewaltigten sie. Nach der Schandtat legten sie das Mädchen bei eisiger Kälte im Freien ab. Hilfe kam gerade noch rechtzeitig: Die Jugendliche war bereits lebensbedrohlich unterkühlt.
Die schreckliche Tat in den frühen Morgenstunden des 11. Februar kommt jetzt vor Gericht. Vom 25. August an verhandelt die Große Strafkammer 27 unter Vorsitz von Richter Georg Halbach gegen die vier jungen Männer im Alter von 14, 16, 17 und 21 Jahren. Die Anklage lautet auf sexuellen Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person und gefährliche Körperverletzung. Eine 15-Jährige, die den Missbrauch mit ihrem Handy gefilmt haben soll, steht wegen Beihilfe vor Gericht. Sie und ein weiterer Angeklagter müssen sich zudem wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten. Angesetzt sind bisher neun Verhandlungstage. Ein Urteil wird nicht vor dem 12. Oktober erwartet.
Vorwurf des versuchten Totschlags fallen gelassen
Die völlig betrunkene und wehrlose 14-Jährige feierte zunächst mit ihren Peinigern in der Wohnung. Gegen sieben Uhr sollen sie das Mädchen missbraucht haben, dabei soll es zum Geschlechtsverkehr und weiteren sexuellen Handlungen gekommen sein. Nachdem sich die Täter an dem Mädchen vergangen hatten, warfen sie die nur leicht bekleidete 14-Jährige bei Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt in einen Hinterhof. Anwohner hörten ihre Hilferufe und alarmierten die Feuerwehr. Die Jugendliche kam mit einer lebensbedrohlichen Unterkühlung ins Krankenhaus.
Der zunächst gegen die Männer erhobene Vorwurf des versuchten Totschlags wurde während des Ermittlungsverfahrens fallen gelassen und zu einer gefährlichen Körperverletzung abgemildert. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Männer fest damit rechneten, dass das Mädchen zeitnah entdeckt werden würde. Zumindest eine Unterkühlung sollen sie aber billigend in Kauf genommen haben.
Die 14-Jährige, die Nebenklägerin in dem Verfahren ist, stand damals unter der Obhut des Jugendamts Wandsbek und lebte in einer Jugendwohnung. Zwei der mutmaßlichen Vergewaltiger, ein 14- und ein 16-Jähriger, waren aus der U-Haft in eine „jugendgerichtliche Unterbringung“ verlegt worden. Beiden gelang dort die Flucht, sie konnten aber wenig später wieder gefasst werden. Den Angeklagten drohen nun bis zu zehn Jahre Haft.