Harburg. Der Jugendliche, der mit drei Freunden ein junges Mädchen missbraucht haben soll, sitzt nach Flucht nun wieder in Untersuchungshaft
Drei Wochen nach seiner Flucht aus einer Jugendhilfeeinrichtung ist ein 14 Jahre alter Jugendlicher festgenommen worden, der im Zusammenhang mit der Vergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens gesucht wurde. Zielfahnder des Landeskriminalamtes verhafteten den Gesuchten in Wandsbek. Jetzt sitzt der Jugendliche im Untersuchungsgefängnis.
Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Wie das Abendblatt berichtete, wurde das erst 14 Jahre alte Mädchen am 11. Februar in einer Wohnung an der Bornemannstraße in Harburg vergewaltigt. Sie hatte vorher so viel Alkohol konsumiert, dass sie völlig willenlos war. Vier junge Männer – der 14-Jährige, zwei 17 Jahre alte Jugendliche und ein 21-Jähriger – vergingen sich an dem Mädchen. Eine vermeintliche Freundin des Opfers filmte den Missbrauch mit ihrer Handykamera. Später war die 14-Jährige, immer noch hilflos, in einen Hinterhof geschleppt und dort bei Winterkälte abgelegt worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall geheim halten wollen, selbst als ein Richter Haftbefehle wegen versuchten Mordes ausstellte. Nach Bekanntwerden der Vergewaltigung wurde öffentlich nach den flüchtigen Tätern gefahndet. Als alle in Haft saßen, ließ man allerdings den Vorwurf des versuchten Mordes fallen. Weiter ermittelt wurde wegen des Sexualdeliktes und gefährlicher Körperverletzung. Bei zwei der Jugendlichen, darunter bei dem 14-Jährigen, setzte ein Richter die Haftbefehle aus, damit sie aus der Untersuchungshaft entlassen und in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht werden konnten. Beide nutzten das zur Flucht. Der 14-Jährige verschwand noch am Tag seiner Einlieferung. Drei Wochen blieb er unentdeckt.
Alle beschuldigten jungen Männer stammen aus serbischen Großfamilien und hatten offenbar vielfältige Möglichkeiten unterzutauchen. Am Sonntag konnten Zielfahnder den 14-Jährigen in der Wandsbeker Zollstraße festnehmen, nachdem er aus einem Haus gekommen war. Eine erneute Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung wird es vermutlich nicht geben. Der Haftbefehl gegen den 14-Jährigen war gleich nach seiner Flucht wieder in Kraft gesetzt worden.