Hamburg. Der Teenager kam nach der Verhaftung in eine Jugendwohnung – und entkam sofort, wie jetzt bekannt wurde. Ein Verdächtiger wieder da.
Anfang Februar war ein 14 Jahre altes Mädchen in einer Wohnung an der Bornemannstraße vergewaltigt worden. Die Polizei nahm einen Mann, 21, und drei Jugendliche fest. Zwei von ihnen wurden aus der Untersuchungshaft in eine „Jugendgerichtliche Unterbringung“ verlegt. Das war offenbar ein Fehler: Beide nutzten dies zur Flucht. Der 16-Jährige ist inzwischen wieder gefasst. Doch von dem 14-Jährigen fehlt bislang jede Spur.
Es ging um die gesetzlich geregelten Belange der beiden jugendlichen Tatverdächtigen, die die Staatsanwaltschaft dazu veranlasst hatten, die 14 und 16 Jahre alten Verdächtigen nach ihrer Verhaftung aus dem Gefängnis in spezielle Jugendwohnungen zu verlegen. Solche Einrichtungen böten „bis zur Hauptverhandlung eine stabilisierende Betreuung über Tag und Nacht, einen strukturierten Alltag und Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben ohne Straftaten“, heißt es in einer Informationsschrift des Landesbetriebs Erziehung und Beratung. Doch dazu kam es bei dem 14-Jährigen nicht.
Mutmaßlicher Vergewaltiger entkam durch ein Fenster
Er flüchtete noch am Tag seiner Einlieferung durch ein Fenster aus der Jugendwohnung in Lüneburg. Das ist nun bereits zehn Tage her. Seitdem wird wieder nach ihm gesucht. Geflüchtet war nach seiner Verhaftung auch der 16-Jährige, der schnell wieder gestellt werden konnte. „Er befindet sich jetzt in Untersuchungshaft“, sagt Nana Frombach, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Bei einem dritten Täter, ebenfalls 16 Jahre alt, hatte man eine Verlegung in eine Einrichtung der Jugendhilfe gar nicht erst in ernste Erwägung gezogen. Er sitzt seit seiner Verhaftung in Untersuchungshaft.
Die Gruppenvergewaltigung soll gefilmt worden sein
Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt: Die 14-Jährige hatte vor der Tat mit den später wegen der Vergewaltigung verhafteten jungen Männern gefeiert. Als sie völlig betrunken und wehrlos war, wurde sie missbraucht. Die Tat wurde von ihrer „Freundin“ gefilmt. Gegen sie wird wegen der Beteiligung an einem Sexualdelikt und unterlassener Hilfeleistung ermittelt. Die 16-Jährige kam kurz nach ihrer Festnahme wieder auf freien Fuß.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall zunächst verschwiegen. Erst nachdem er öffentlich wurde, wurde auch öffentlich nach den Tätern gefahndet. Mit Erfolg. Einen Monat nach der Tat wurde der letzte der Gesuchten festgenommen.
Staatsanwaltschaft spricht nur noch von gefährlicher Körperverletzung
Mittlerweile wird den beteiligten Männern nicht mehr ein versuchtes Tötungsdelikt vorgeworfen. Ein Richter hatte die Tat zunächst so eingestuft, weil die 14-Jährige bei Kälte aus der Wohnung geschleppt und hilflos und nur leicht bekleidet in einem Hinterhof abgelegt worden war. Die Staatsanwaltschaft hat den Tatvorwurf in diesem Punkt auf gefährliche Körperverletzung reduziert.