Wer in den Bundesländern Schleswig-Holstein oder Niedersachsen lebt und sein Kind in Hamburg an einer weiterführenden Schule anmelden möchte (oder...

Wer in den Bundesländern Schleswig-Holstein oder Niedersachsen lebt und sein Kind in Hamburg an einer weiterführenden Schule anmelden möchte (oder umgekehrt), muss beim zuständigen Schulamt des heimischen Bundeslandes einen Antrag auf Freigabe und bei der Hamburger Schulbehörde (Sachgebiet der zuständigen Schulform) einen Antrag auf Gastschulgenehmigung stellen.

Der Antrag auf Gastschulgenehmigung wird dann geprüft. Knapp 6000 Jungen und Mädchen kommen beispielsweise aus den Nachbar-Bundesländern täglich in weiterführende Schulen in die Hansestadt Hamburg. 4000 Schüler kommen aus Schleswig-Holstein, 1700 kommen aus dem Bundesland Niedersachsen.

Entsprechende Rechtsansprüche auf den Schulbesuch in einem anderen Bundesland gibt es allerdings nicht.

Vor allem zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein ist der Wechsel in den meisten Fällen schwierig. Aus diesem Grund sollten interessierte Familien aus den angrenzenden Bundesländern sich frühzeitig informieren und vor allem auch rechtzeitig den Kontakt zu der gewünschten Schule jenseits der Landesgrenze aufnehmen.