Hamburg. 33-Jährige will nach unangemeldetem Auslandsaufenthalt mit wertvollem Schmuck nach Deutschland zurückkehren. Doch der Versuch scheitert.
Eine 33 Jahre alte Frau ist am 28. Oktober aus dem Iran nach Deutschland eingereist. Fast fünf Wochen hatte sie sich dort aufgehalten. Nun kehrte sie zurück – mit Gold im Wert von 15.000 Euro im Gepäck. Gewagt, denn hierzulande bekommt die Frau Bürgergeld.
Nun dürfte die Reise einen Rattenschwanz an Problemen für die 33-Jährige nach sich ziehen. Angefangen bei den immensen Einfuhrkosten. Denn die Einreise mit den 18 goldenen Schmuckstücken kostet knapp 3400 Euro. Da half es auch nichts, dass die Frau beteuerte, sechs der 18 Goldschmuckstücke habe sie nur für eine Freundin mitgebracht. Es gilt: Wer eine Ware einführt, trägt dafür die Verantwortung – auch finanziell.
Zollamt Hamburg findet Gold im Wert von 15.000 Euro bei Bürgergeld-Empfängerin
Vom Hauptzollamt Itzehoe heißt es, die Goldstücke seien während der Kontrolle in einer Umhängetasche entdeckt worden, die wiederum in einem Rucksack lag und mit einem Schloss gesichert gewesen sei. Laut Pressesprecher Maurice Douce hätten daraufhin zwei Zöllner die Frau in einen Kontrollraum gebeten. Sie versicherte jedoch, keine anmeldepflichtige Ware bei sich zu haben.
Ob sie absichtlich falsche Angaben machte oder ob der Reisenden tatsächlich nicht bewusst war, dass sie das Gold hätte anmelden und versteuern müssen, konnte das Hauptzollamt auf Abendblatt-Nachfrage nicht beantworten. Man habe dazu „keine Eindrücke“ sammeln können.
Gold-Reisende muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen
Doch ob bewusst oder unbewusst, die unangemeldete Einfuhr dürfte für die Betroffene erhebliche Konsequenzen haben. Da sie vor Ort nicht in der Lage war, 3400 Euro für Einfuhrgebühren und Steuer aufzubringen, erwartet sie nun ein Verfahren wegen des Verdachts der versuchten Steuerhinterziehung.
- Schlag gegen Drogenhandel? SEK und Zoll stürmen Lagerhalle
- Trotz kreativem Versteck: Zoll findet im Hafen eine Tonne Kokain
- Zoll lässt gefährliches Kinderspielzeug vernichten
Darüber hinaus dürfen Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger zwar grundsätzlich reisen. Aber nur 21 Tage lang und auch nur, wenn sie ihre Abwesenheit vorher beim jeweiligen Leistungsträger anmelden. Da die Frau auch das versäumt hatte, informierten die Zöllner im Anschluss den Sozialleistungsträger.
Zum einen werden nun Konsequenzen für die Reise an sich geprüft. Zum anderen muss geklärt werden, ob die Reisende die 3400 Euro aufbringen kann, wie sie das Gold überhaupt bezahlen konnte und ob sie trotzdem noch Anspruch auf Bürgergeld hat.