Hamburg. Hamburg sagt Tierchen den Kampf an und passt Maßnahmen für Kinder in Schulen an. Außerdem: Neue Erkenntnisse zum Umgang mit Läusen.

Die Stadt Hamburg sagt den Kopfläusen den Kampf an: Zum neuen Jahr wurden die Hygienerichtlinien für Läuse von der Sozialbehörde angepasst. Eltern müssen ab sofort zwingend, wenn in der Klasse ihres Kindes ein Fall von Kopfläusen auftritt, ein Blatt ausfüllen und es unterschrieben an die Schule zurückgeben. Diese Informationen werden dann an das zuständige Bezirksamt weitergeleitet. Auch die Tipps zum Umgang bei Läusebefall wurden überarbeitet.

„Die Hygienemaßnahmen sind angepasst worden“, sagt Peter Albrecht, Sprecher der Schulbehörde. „Das ist eingebettet in ein Hamburger Programm zur Kopflausbekämpfung.“ Der besagte Zettel selbst sei dabei nicht neu, die verpflichtende Rückgabe allerdings. Die Behörde hat alle Schulleitungen der Stadt am 18. Januar über die Neuerungen informiert.

Schule Hamburg: Neue Meldepflicht bei Läusebefall

Auf dem Zettel müssen Eltern ankreuzen, ob sie den Kopf ihres Kindes auf Läuse untersucht haben, ob sie Läuse gefunden haben, welche Gegenmaßnahmen sie ergriffen haben und dass sie Kontaktpersonen informiert haben. Außerdem müssen sie versichern, dass sie „den Kopf der befallenen Familienmitglieder in den nächsten Tagen und Wochen regelmäßig auf Läuse und Nissen untersuchen und eine zweite Behandlung nach 8 bis 10 Tagen (je nach Mittel) durchführen“. Dieser Zettel muss mit Namen, Klasse und Unterschrift an die Schule zurückgegeben werden.

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Die Schule wiederum muss an das zuständige Bezirksamt eine Meldung machen. Hier werden nicht nur die Zahl der Fälle benannt, sondern alle betroffenen Kinder namentlich erwähnt. Dazu kommen Informationen zu Klasse, Geschlecht – und wann der Kopflausbefall jeweils festgestellt wurde.

Läuse an Schulen: Laut Sozialbehörde muss nicht mehr alles gewaschen werden

Aus der Sozialbehörde heißt es dazu, man habe allgemein alle Informationen zum Thema Läuse aktualisiert. Es gebe allerdings keine neuen gesetzlichen Vorschriften. „Anders als bisher ist die Umgebungsbehandlung, wie das Waschen aller Kleidung, Handtücher, Bettwäsche, nicht mehr ausdrücklich empfohlen“, sagt Anja Segert, Sprecherin der Sozialbehörde.

Das habe den Grund, dass es neue Erkenntnisse zum Verhalten der Läuse gebe. „Sämtliche Fachgesellschaften im In- und Ausland sehen inzwischen von der aufwendigen Umgebungsbehandlung ab, weil die Läuse zu selten den Kopf verlassen.“ Das RKI plane nach Kenntnis der Behörde noch in diesem Jahr ebenfalls eine Aktualisierung der Empfehlung.