Hamburg. Was viele nicht wissen: Es reicht nicht, nur die Windschutzscheibe freizukratzen. Wie man richtig enteist – die Profi-Tipps.
Der Winter hält sich gerade noch hartnäckig in Hamburg. Wer bei eiskalten Temperaturen, Frost und glatten Straßen nur ein kleines Guckloch in der Windschutzscheibe seines Autos freikratzt und dann losfährt, gefährdet unter Umständen nicht nur sich und andere, sondern muss auch damit rechnen, dass die Polizei ihn bestraft.
Diese Erfahrung machte ein Autofahrer in Hamburg-Eppendorf, als die Polizei nach einem kleinen Auffahrunfall, dessen Geschädigter er war, plötzlich den Schnee auf seinem Autodach bemängelte und ihm ein Bußgeld androhte. Denn es gibt klare Regeln dafür, wie schnee- und eisfrei ein Fahrzeug sein muss – aber nur wenige wissen darüber genau Bescheid.
Verkehr Hamburg: Schnee auf dem Autodach kann sehr gefährlich werden
Doch wie sehr vom Eis befreit muss ein Auto sein, wenn man damit losfährt? Patrick Schlüse, Sprecher der Polizei Hamburg, sagt dazu: „Der Fahrzeugführer muss vor Fahrtantritt sämtliche Sichtfenster nahezu vollständig vom Eis befreien. Dies ergibt sich aus Paragraf 23 Straßenverkehrsordnung (StVO) ,Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden‘.“
Nur so sei gewährleistet, dass neben der erforderlichen Sicht nach vorne beispielsweise auch bei einem Abbiegevorgang oder Fahrstreifenwechsel andere Verkehrsteilnehmer nicht übersehen würden.
Polizei Hamburg erklärt, welche Fahrzeugteile man säubern muss
„Zudem müssen auch die Motorhaube sowie das Fahrzeugdach vom Schnee befreit werden, wenn es sich um nicht unwesentliche Mengen handelt. Lichttechnische Einrichtungen dürfen ebenfalls nicht verdeckt sein“, so Schlüse.
Auch den Schnee auf dem Dach müssen Autofahrer entfernen. „Zum einen wird dadurch der Gefahr vorgebeugt, dass der Schnee beim Bremsen oder Anfahren auf die Frontscheibe rutscht und die Sicht einschränkt. Zum anderen wird verhindert, dass sich Eis- und Schneeplatten während der Fahrt lösen und den nachfolgenden Verkehr oder andere Verkehrsteilnehmende gefährden. Grundsätzlich sind diese Verstöße bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten“, so der Polizeisprecher.
Verkehr Hamburg: Eisplatten auf dem Auto entfernen, sonst drohen Bußgelder
Die Bußgelder für das Führen eines Fahrzeugs, obwohl die Ladung, insbesondere die Ladungssicherung, nicht vorschriftsmäßig sei, beginnen seinen Angaben zufolge bei 25 Euro. Sei die Verkehrssicherheit wesentlich gefährdet, zum Beispiel bei nicht entfernten Eisplatten, beginnen die Bußgelder bei 80 Euro sowie einem Punkt.
„Sollte es durch herabfallenden Schnee respektive Eisplatten zu einem Unfall kommen, drohen 120 Euro Bußgeld sowie ein Punkt. Bei schwerwiegenden Verkehrsunfällen sogar ein Strafverfahren unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung“, so Schlüse.
ADAC gibt Tipps: So machen Sie das Auto im Winter fahrbereit
Christian Hieff, Sprecher des ADAC Hansa, sagt: „Ich muss sicherstellen, dass ich gut rausschauen kann, auch durch die Seitenscheiben und die Heckscheibe. Es darf keine Gefahr von meinem Auto ausgehen.“ Bei puderigem Schnee sei die Situation weniger gefährlich, weil der schnell herunterwehe. Seine Tipps, um Autos fahrbereit zu machen:
- Schnee auf dem Dach und an den Seiten des Autos mit einem Handbesen wegfegen – auf keinen Fall mit dem Eiskratzer, um den Lack nicht zu beschädigen
- Scheiben mit einem Handbesen vom groben Schnee befreien, danach mit dem Eiskratzer nacharbeiten
- Eventuell vor dem Einsatz des Eiskratzers ein Enteisungsspray benutzen, danach bei Bedarf mit dem Eiskratzer nacharbeiten
- Türschlossenteiser und Enteisungsspray besser nicht im Autoinneren aufbewahren, sondern in der Wohnung, damit man es bei Bedarf zur Hand hat
- Auf keinen Fall heißes Wasser zum Abtauen benutzen. „Der Temperaturunterschied lässt Scheiben reißen. Und wenn es wirklich kalt ist, würde die Scheibe danach sofort wieder zufrieren“, so Hieff. Das Wasser könne außerdem in den Motorblock laufen und dort gefrieren, warnt er.
Verkehr Hamburg: Autofahrer aus Eppendorf hat Glück gehabt
Der oben genannte Autofahrer aus Eppendorf kam am Ende übrigens dennoch ungestraft davon, nachdem er, wie er es schildert, auf das Dach des Polizeiautos gedeutet hatte. Denn auch darauf lag eine Schneedecke. Am Ende einigte man sich darauf, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen – ohne Konsequenzen für beide Seiten.
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Für den nächsten Kälteeinbruch mit Schneefall wissen nun aber wohl alle Beteiligten Bescheid.