Hamburg. Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Hamburger Urteil eingelegt. Ex-Bezirkschef soll doch bestechlich gewesen sein.
Fast sechs Jahre liegt das legendäre Konzert der Rolling Stones im Hamburger Stadtpark mittlerweile zurück, doch die juristische Aufarbeitung der damit verbundenen Ticket-Affäre ist noch immer nicht abgeschlossen. Am 29. August wird sich nun sogar der Bundesgerichtshof (BGH) mit den Korruptionsvorwürfen gegen Führungskräfte des Bezirksamts Nord befassen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Grund für die erneute Verhandlung ist eine Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts vom April vergangenen Jahres. Die Hamburger Richter hatten damals den ehemaligen Bezirksamtsleiter Harald Rösler wegen Vorteilsannahme und -gewährung zu einer Geldstrafe von insgesamt 21.600 Euro verurteilt. Sein Stellvertreter und Ex-Dezernatsleiter erhielt ebenfalls eine Geldstrafe wegen Beihilfe. Von einer Verurteilung wegen Untreue und Bestechlichkeit sah das Landgericht allerdings ab.
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Laut Urteil hatte Rösler vom Veranstalter des Stones-Konzerts 100 Freikarten im Gesamtwert von 14.743,90 Euro erhalten, die er dann an die Mitarbeiter des Bezirksamts verteilte, unter anderem an den damaligen Dezernatsleiter. Dieser verfasste in Absprache mit Rösler ein rückdatiertes Schreiben, um eine Genehmigung der „Freikartenspende“ nach den dafür geltenden Dienstvorschriften zu fingieren. Außerdem nahm der damalige Bezirkschef am Konzert im Stadtpark und an einem Abendempfang davor teil.
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Genügend Belege für Untreue oder Bestechlichkeit fanden die Hamburger Richter nicht, da sie nicht erkennen konnten, dass der Preis, den der Konzertveranstalter für die Nutzung des Stadtparks zahlen musste (200.000 Euro), unangemessen niedrig war. Auch ließen sie Rösler den eigenen Konzertbesuch durchgehen, da dieser zu seinen Repräsentationsaufgaben gezählt habe.
Rolling-Stones-Ticket-Affäre: Staatsanwaltschaft will härteres Urteil
Gegen diese Einschätzung wendet sich nun die Staatsanwaltschaft und will mit der Revision erreichen, dass Rösler doch noch wegen Untreue und Bestechlichkeit verurteilt wird. Beim ehemaligen Dezernatsleiter geht es auch in diesem Fall um Beihilfe. Darüber hinaus erfüllt die Weitergabe der Freikarten an die Mitarbeiter aus Sicht der Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Verleitung von Untergebenen zu einer Straftat. Rösler und sein Stellvertreter hatten das Urteil nicht angefochten.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs soll am 29. August im Großen Sitzungssaal des Reichsgerichtsgebäudes (Sitz des Bundesverwaltungsgerichts) in Leipzig über die Revision verhandeln. Das Urteil soll am 31. August gesprochen werden.