Hamburg. Eigentümerfirma hatte gegen Äußerungen der Linken-Abgeordneten Carola Ensslen geklagt. Wie das Gericht seine Entscheidung begründet.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Klage der Home United Spaces GmbH, Eigentümerin der Wohnungen im Mundsburg-Tower, gegen die Linken-Bürgerschaftsabgeordnete Carola Ensslen abgewiesen. Die Home United wollte eine einstweilige Verfügung gegen die flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion erwirken. Diese hatte die Geschäftspraktiken der Firma kritisiert.
Hintergrund war, dass der Senat in seiner Antwort auf eine schriftliche Anfrage Ensslens Anfang Juli mitgeteilt hatte, dass die Stadt für die Unterbringung ukrainischer Geflüchteter im Mundsburg-Tower 30 Euro pro Person und Tag zahlt. In einer Pressemeldung und auf ihrer Facebook-Seite schrieb die Fraktion daraufhin von „Mietwucher im Mundsburg-Tower“. Ensslen kritisierte, dass sich die Eigentümerfirma „eine goldene Nase auf dem Rücken von Geflüchteten“ verdiene, und bezeichnete das Vorgehen als „sittenwidrig“.
Immobilien Hamburg: Home United muss sich Kritik gefallen lassen
Die Home United Spaces GmbH müsse sich die Kritik gefallen lassen, heißt es in dem Gerichtsurteil. „Diese beruht auf zutreffenden Anknüpfungstatsachen und betrifft mit ihrer Geschäftstätigkeit die Sozialsphäre.“
In ihrer Funktion als flüchtlingspolitische Sprecherin habe Ensslen ein berechtigtes Interesse daran, in Reaktion auf die Antwort des Senats „öffentlich darauf aufmerksam zu machen, dass sich die Stadt Hamburg ihrer Meinung nach trotz der Unterbringungsnot nicht auf das kostspielige Geschäft mit der Antragstellerin hätte einlassen dürfen“. Mit der öffentlichen Information über von ihr wahrgenommene Missstände nehme sie „eine in der Demokratie und Politik wichtige Rolle bei der öffentlichen Meinungsbildung wahr. Dabei hat sie die Grenze zulässiger Meinungsäußerung nicht überschritten“, so die Begründung des Gerichts.
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„Natürlich ist es das gute Recht von Home United, gegen Kritikerinnen und Kritiker ihres Geschäftsgebarens vor Gericht zu ziehen. Das drohende Ordnungsgeld von 250.000 Euro wirkt dabei zugleich einschüchternd“, so Ensslen. „So ein Maulkorb darf unsere politische Arbeit nicht einschränken. Ich bin erleichtert, dass das Gericht der Home United nun eine klare Abfuhr erteilt hat.“